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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf

- S.11

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rechte im Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) gestärkt werden.
Das Thema der direkten Demokratie wurde
letztendlich eigentlich auf das Thema Direktwahl Ja oder Nein der Bürgermeisterin
beziehungsweise des Bürgermeisters reduziert. Mit den Themen Wirtschafts-, Kontrollund Organisationsrecht im Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) beschäftigte man sich nicht bei der letzten größeren
Novelle. Dabei wurde den Themen Stadtteilausschüsse und Ähnlichem keine große
Bedeutung beigemessen. Das versucht
man jetzt nachzuholen. Die rein machtpolitischen Instrumente, wie die nachträgliche
Festsetzung der Anzahl der Mitglieder des
Stadtsenates war natürlich zu Recht auch
der Opposition ein Dorn im Auge. Man
meinte, es auf die Einigung einer bestimmten und festzulegenden Zahl beseitigt zu
haben.
Zum Notrecht der Alt-Bgm.in KRin Zach in
der Sache der BAWAG P.S.K., Bank für
Arbeit und Wirtschaft AG und der Ausstieg
aus den Verträgen mit der BAWAG P.S.K.,
Bank für Arbeit und Wirtschaft AG war
rechtswidrig. Ich wies damals die Alt.-Bgm.in
KRin Zach und die Mitglieder in der Fraktion
mehrmals darauf hin, dass ich es für
rechtswidrig halte, wenn man es in Anspruch nimmt. Letztendlich nahm man es zu
Unrecht in Anspruch. Das stellte auch die
Aufsichtsbehörde fest. Damals kokettierte
ich in der Arbeitsgruppe zur Reformierung
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) mit dem Gedanken, die
Direktwahl der Bürgermeisterin beziehungsweise des Bürgermeisters einzuführen. Die ehemalige Stadträtin, GRin
Dr.in Pokorny-Reitter, kann sich sicher daran
erinnern.
Damals war in dieser Arbeitsgruppe niemand dafür. Auch die jetzige Frau Bürgermeisterin Mag.a Oppitz-Plörer sah sich damals bemüßigt, StR Gruber anzurufen und
ihm zu sagen, dass ich in Richtung Direktwahl der Bürgermeisterin beziehungsweise
des Bürgermeisters angehen möchte. Es
wird aber wohl nicht tatsächlich realisiert
werden.
(StR Gruber: Das war damals schon kritisch.)
Diese Situation war damals. Das ist die
Wahrheit. Er sagte es mir wenigstens, damit
GR-Sitzung 21.2.2013

ich wusste, was eigene Leute in der eigenen Fraktion eigentlich machen. Dass ich
darüber informiert war, war nicht ganz uninteressant. Das Problem liegt meistens nicht
im Gesetz oder im Recht, sondern in der
Anwendung des Rechtes. Deswegen nahm
ich diese Notrechtsentscheidung. Im Notrecht wurde danach im Zuge der Reformierung des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) nichts geändert.
Man ist zur Anschauung gekommen, dass
das Notrecht ausreichend ist. Man muss es
nur richtig anwenden. Wir können aber nicht
verhindern, dass es Leute gibt, die einfach
das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), somit das Gesetz, falsch anwenden. Das war damals im Notrecht
durchaus der Fall. Ich darf jetzt auf ein paar
Beispiele eingehen, welche nach wie vor
Sache sind. Ich möchte aber nicht auf die
BürgerInnenbeteiligung eingehen, die ganz
eigenartige Einstellungen mit sich bringt. Ich
erinnere daran, wenn man schon von der
großen BürgerInnenbeteiligung spricht und
ungefähr 23 % der WählerInnen ausgrenzt,
indem man die einzigen WahlgewinnerInnen bei der letzten Wahl - das waren nun
mal wir - ausgrenzt.
Man kann dann nicht davon reden, dass
man den Willen der BürgerInnen realisieren
möchte. Die Österreichische Volkspartei
(ÖVP) gewann 7 % dazu und trotzdem wollte man sie aus der Regierung ausgrenzen.
Nun möchte ich auf andere Dinge mehr
eingehen. Wenn man von der BürgerInnenbeteiligung spricht und die BürgerInnen für
populistische Zwecke verwendet, kann auch
das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) daran nichts ändern. Getan
wurde es zum Beispiel bei der GraßmayrKreuzung. Es wurde in der Angelegenheit
Graßmayr-Kreuzung alles entschieden und
erledigt.
Man machte eine Inszenierung von der
BürgerInnenbeteiligung und erweckte den
Eindruck, dass alles nochmal aufgeschnürt
wird. In Wahrheit waren die Dinge im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck geregelt. Es kommt soweit, dass eine
Regierungsfraktion gegen die eigene Regierung demonstriert. Das sind Dinge, bei denen man nicht sagen kann, dass es Angelegenheiten des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) sind. Das ist ein