Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf
- S.122
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lagen, der Mag.-Abt. II, Familie, Bildung und
Gesellschaft, der Mag.-Abt. V, Kinder und
Jugendbetreuung, der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, Straßenbetrieb sowie der Mag.Abt. IV, Wohnungsservice) mit der Zielvorgabe der Erarbeitung eines konkreten und
auf einem ganzheitlichen Sicherheitsverständnis basierenden Maßnahmenpaketes
durchzuführen, welches dem Gemeinderat
zur Beschlussfassung vorgelegt werden
soll.
Mag. Dr. Überbacher, Mag. Abwerzger,
Gregoire, Federspiel, Kunst und Dengg, alle
e. h.
rung gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
anfordern.
Nach Vorliegen dieser Berichte möge die
Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin in jenen städtischen Beteiligungen,
welche die Quote nicht erfüllen, darauf hinwirken, dass diese - wenn auch schrittweise
- dem Beispiel der Stadt Innsbruck folgen
mögen und eine Quote zumindest erfüllen
sollen.
Mag. Krackl, Mag. Stoll, Mag.a Heis, Duftner
und Reisecker, alle e. h.
47.5
47.3
I-OEF 24/2013
Analyse zum Thema "Sicherheit
für Frauen im öffentlichen Raum",
Erstellung (GRin Eberl)
GRin Eberl: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadt Innsbruck erstellt eine Analyse
zum Thema "Sicherheit für Frauen im öffentlichen Raum".
Durch bauliche Maßnahmen und gewaltpräventiver Belichtung sollen Gefahrenzonen
beseitigt und damit die Situation für Frauen
sicherer gemacht werden.
Eberl, Pechlaner, Buchacher, Reisecker,
Grünbacher und Dr.in Pokorny-Reitter, alle
e. h.
47.4
I-OEF 25/2013
Beschäftigungspflicht begünstigter Menschen mit Behinderung in
Beteiligungen und Tochtergesellschaften der Stadt Innsbruck (GR
Mag. Krackl)
GR Mag. Krackl: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin möge von den Unternehmen mit
mindestens 20 % städtischer Beteiligung
Berichte über den Stand der Erfüllung der
Einstellquoten von Menschen mit BehindeGR-Sitzung 21.2.2013
I-OEF 26/2013
Fahrradstraßen parallel zum Südring (GRin Dr.in Pokorny-Reitter)
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen
bzw. Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Ich habe mit großer Freude gelesen, dass
ab Jänner 2013 die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch die Verordnung von so
genannten Fahrradstraßen zulässt. Das
sind Straßen auf denen nur Fahrräder fahren dürfen. Die Zu- und Abfahrt von Anwohnerinnen bzw. Anwohnern sowie die Fahrten von Einsatzfahrzeugen sind zulässig.
Ich habe mir gedacht, dass es sinnvoll wäre, zu prüfen, ob zur Verbesserung der
Fahrradverbindung parallel zum Südring
Straßen, die sehr untergeordnet für den
Individualverkehr (IV) verwendet werden,
als Fahrradstraßen ausgewiesen werden
können. Man könnte damit parallel zum
Südring eine attraktive Fahrradverbindung
erreichen.
Mit dem Neubau der Grassmayr-Kreuzung
wird es von der Olympiabrücke bis zur Neuhauserstraße einen Fahrradweg geben.
Mein Prüfungsantrag bezieht sich dann von
der Neuhauserstraße zur Stafflerstraße bis
hinüber zur Speckbacherstraße usw. Ich
habe alle Straßen aufgezählt, die hauptsächlich dem Verkehr durch die Anrainerinnen bzw. Anrainer dienen. Wenn man diese
als Fahrradstraßen ausweisen könnte, dann
wäre sicher eine sehr attraktive Fahrradverbindung in Wilten geschaffen.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Es möge geprüft werden, ob die Straßenzüge: Südliche Neuhauserstraße bis Staffler-