Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf

- S.140

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3.4 Personalstruktur
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Tatsächlich beschäftigte das Unternehmen zum Zeitpunkt der Einschau
(Oktober 2012) ganztägig 57 Arbeitnehmer (einschließlich zweier Lehrlinge) und 5 Mitarbeiter halbtägig bzw. auf Basis Teilzeit. Weiters stand
der ehemalige Leiter des Rechnungswesens im Rahmen eines freien
Dienstverhältnisses in den Diensten der Gesellschaft.
3.5 Behinderteneinstellung

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Sofern die Beschäftigungspflicht begünstigter Behinderter nicht erfüllt
wird, schreibt das Bundessozialamt alljährlich für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr mittels Bescheid eine Ausgleichstaxe vor. Da sowohl
2010 als auch 2011 kein begünstigter Behinderter in einem Beschäftigungsverhältnis zur Gesellschaft stand, musste die CMI für das Kalenderjahr 2010 eine Ausgleichstaxe von € 5.798,00 entrichten bzw. wird
diese für das Kalenderjahr 2011 aufwandsmäßig im Geschäftsjahr
2012 mit € 6.328,00 ihren Niederschlag finden.
3.6 Dienstrechtliche Stellung

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Die dienstrechtliche Stellung sowie die Entlohnung der Bediensteten
der CMI ist durch eine mit dem früher installiert gewesenen Betriebsrat
ausverhandelte und zuletzt mit Beschluss des Aufsichtsrates am
07.12.1998 modifizierte Personalordnung geregelt. Weitere arbeitsrechtliche und besoldungsrelevante Belange sind durch entsprechende
Beschlüsse des Aufsichtsrates oder in Form einer Betriebsvereinbarung präzisiert.
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Die Anhebung der Löhne und Gehälter richtet sich i.d.R. nach den Gehaltsabschlüssen im öffentlichen Dienst. Abweichend davon ist jedoch
im Jahr 2010 auf eine Valorisierung verzichtet worden. In weiterer Folge kam es ab 01.01.2011 zu einer Erhöhung der Bezugsansätze um
1,5 % (öffentlicher Dienst: plus 0,85 %, mindestens € 25,50), für das
Jahr 2012 betrug die Gehaltsanpassung per 01.01. plus 2,0 % (öffentlicher Dienst: plus 2,56 % zzgl. € 11,10).
Die Entlohnung der bei der CMI in Ausbildung stehenden Lehrlinge ist
in der Personalordnung nicht geregelt, orientiert sich aber basierend
auf einer Empfehlung der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer an
den Lehrlingsentschädigungen für Arbeiterlehrlinge im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe. Demzufolge wurden die Lehrlingsentschädigungen der CMI-Lehrlinge ab 01.01.2011 um 2,2 % und ab
01.01.2012 um 4,15 % angehoben.
Die Kontrollabteilung empfahl aus formalen Gründen, die in Bezug auf
die Lehrlingsentlohnung praktizierte Vorgehensweise dem Aufsichtsrat
zur Kenntnis zu bringen.
Laut Stellungnahme wird die CMI der Empfehlung der Kontrollabteilung
entsprechen.

Zl. KA-08827/2012

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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