Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf
- S.193
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Den im Rahmen der Prüfung gesichteten Unterlagen war bezüglich
Benützungsbewilligung für das Heimcafe (Ansuchen vom August 2011)
zu entnehmen, dass gemäß Rücksprache mit dem Amt für Bau- und
Feuerpolizei des Stadtmagistrats Innsbruck, das Heimcafe bereits im
Rahmen der Baurevision des Hauses C abgenommen wurde und in
Folge die diesbezügliche Benützungsbewilligung erteilt worden war.
Die Kontrollabteilung stellte fest, dass die Benützungsbewilligung für
das Heimcafe somit rund fünf Monate vor Baubeginn desselben ausgestellt wurde.
Wiedereröffnung
Wohnheim Hötting
Am 15. September 2011 feierte das Wohnheim Hötting den offiziellen
Abschluss der Bauarbeiten, zu welchem sich neben den ca. 130 Heimbewohnern und den Angestellten der ISD auch politische Repräsentanten einfanden.
7 Ausschreibung und Vergabe
Planung und Bauleitung
Die Fertigung der Einreich- und Ausführungsplanung sowie die Durchführung der Bauleitung erfolgte durch Mitarbeiter der IIG & Co KG. Zu
erbringende Leistungen für die Bereiche der Elektro- und Haustechnik,
Tragwerksbemessung, Brandschutzplanung, Glas- und Stahlbau oder
auch Bauphysik, wurden durch externe Ziviltechniker, Ingenieurbüros
und Sachverständige erbracht.
Baustellenkoordinator
Für die Umsetzung der Bestimmungen gemäß Bauarbeiterkoordinationsgesetz (BauKG) zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der
Arbeitnehmer auf Baustellen wurde durch den Bauherrn ein Planungsund Baustellenkoordinator eingesetzt.
Beauftragungen
Im Zuge einer stichprobenmäßigen Prüfung von Beauftragungen für
Leistungen der Planung, Gutachtertätigkeit und Baukoordination konnten keine Verstöße gegen das BVergG 2006 sowie die Bestimmungen
des IKS der IIG & Co KG festgestellt werden. Die Vergaben erfolgten
durch Einholung von Angeboten mittels Direktvergabe, zum überwiegenden Anteil an Unternehmen und Personen, welche bereits zuvor an
Baumaßnahmen rund um das Wohnheim Hötting beschäftigt waren.
Bauaufträge
Die Vergaben der Bauleistungen für Rohbau, Technik und Ausbau der
Baulose Haus A + C, Heimcafe und Sanierung erfolgten in Abhängigkeit vom geschätzten Auftragswert nach den Bestimmungen des IKS
mittels Auftragsschreiben bzw. Schlussbrief. Die Beauftragungen erfolgten nach durchgeführten offenen bzw. nicht offenen Verfahren oder
durch Direktvergabe nach vorgelagerter Angebotseinholung, jeweils im
Unterschwellenbereich gemäß BVergG 2006. Zum überwiegenden Teil
wurden Gewerke gleicher Art für alle Baulose durch die selbe Firma
ausgeführt.
Aufgrund von im Zuge der Prüfung vorgelegten Kostenschätzwerten für
wesentliche Gewerke des Um-, Zu und Neubaus Wohnheim Hötting
vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass das Vergabeverfahren
für Bauleistungen bzw. die Vergaben von Bauaufträgen zum gegenständlichen Projekt im Oberschwellenbereich gemäß BVergG 2006
durchzuführen gewesen wären. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens
teilte die IIG & Co KG diesbezüglich mit, dass die Entscheidungsbasis
Zl. KA-08489/2012
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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