Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf
- S.34
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10.
I-Präs 467/2012
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
einer Teilfläche von 57 m2 aus
Grundstück 1370 und einer Teilfläche von 88 m2 aus Grundstück
1369/2, beide vorgetragen in
EZ 941, Grundbuch Arzl, von
für die
Errichtung der Gerhild-DiesnerStraße
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.1.2013:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck erwirbt
für die Errichtung der Gerhild-DiesnerStraße, vorbehaltlich Schlussvermessung, von Luis Wach und Anna Büsel
aus deren Grundstück 1370 eine Teilfläche von 57 m2 und aus Grundstück
1369/2 eine Teilfläche von 88 m2, insgesamt somit 145 m². Beide Grundparzellen sind vorgetragen in EZ 941,
Grundbuch Arzl.
11.
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Grundstückes 1666/1 und des
Grundstückes 1666/2, beide
KG Amras, im Gesamtausmaß von
5.019 m2, Abschluss eines Pachtvertrages mit der Schrebergartengemeinschaft Wiesengasse
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 30.1.2013:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
das Grundstück 1666/1 und Grundstück 1666/2, beide KG Amras, im Gesamtausmaß von 5.019 m² zu einem
Preis, welcher in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird. Die grundbücherlichen Belastungen werden von der
Stadtgemeinde Innsbruck mitübernommen.
2.
Die Stadtgemeinde Innsbruck schließt
mit der Schrebergartengemeinschaft
Wiesengasse einen unbefristeten
Pachtvertrag zu einem Zins, der in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert wird
(Stand 2013), mit einer Wertsteigerung,
die in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, pro Jahr ab und wird von
der Stadtgemeinde Innsbruck ein Kündigungsverzicht auf die Dauer von zehn
Jahren abgegeben.
3.
Der allenfalls anfallende Erschließungskostenbeitrag, der in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, wird
vom Bescheidadressat übernommen.
4.
Für die Finanzierung des Grundstückgeschäftes zuzüglich der Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr
von insgesamt 4,6 % wird ein Nachtragskredit, der in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird, genehmigt. Die
Bedeckung erfolgt durch Aufnahme eines Kommunaldarlehens.
Der Kaufpreis für die beanspruchten
Teilflächen wird in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert. Die Gesamtentschädigung für die Grundflächen ist wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex (VPI). Ausgangspunkt ist der für
September 2012 verlautbarte Wert.
2.
Allfällige Veränderungen im Zuge der
Endvermessung sind mit den gleichen
Beträgen zu vergüten.
3.
Als Entschädigung für den vom Straßenbau betroffenen Gehölzbestand
(30 m Eibenhecke, 1 Ahornbaum,
2 Obstbäume) erhalten Luis Wach und
Anna Büsel eine Entschädigung, die in
der nicht öffentlichen Sitzung referiert
wird.
4.
5.
Anna Büsel und Luis Wach leisten für
die von ihnen gewünschte Sockelmauer von 50 cm über dem Straßenniveau,
verlaufend entlang der Grundgrenze,
einen Kostenbeitrag, welcher in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert wird.
Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die
näheren Bedingungen dieses Rechtsgeschäftes im Kaufvertrag festzulegen.
GR-Sitzung 21.2.2013
I-RA 1245/2012
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dieser Akt ist
sehr erfreulich. Zwar nicht für die Schrebergartengemeinschaft Wiesengasse, sondern
eine langfristige Sicherung einerseits in der
Grundstückspolitik, die die Stadtgemeinde
Innsbruck verfolgt und andererseits auch für
diese Schrebergartensiedlung. Inwieweit
diese Schrebergartensiedlung ewig bleibt,