Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf
- S.67
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30.
30.6
Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich
"Kultur"
31.
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F36, Höttinger Au,
Bereich Blasius-Hueber-Straße Rösslsteig, Sonnenstraße Dr.-Sigismund-Epp-Weg, Mariahilfstraße - Höttinger Au und Inn
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ - F1), gemäß
§ 36 Abs. 2 sowie § 111 Abs. 4
TROG 2011
Freies Theater Innsbruck
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
ÖVP und TSB; 9 Stimmen, gegen RUDI und
FPÖ; 6 Stimmen):
Dem Verein Freies Theater Innsbruck wird
für laufende Kosten für das Jahr 2013 eine
Subvention in der Höhe von € 165.000,-gewährt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
30.11 Vorbrenner 13, Förderempfehlungen des Fachbeirates vom Freien
Theater Innsbruck
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung
ÖVP und TSB; 9 Stimmen):
Dem Verein Freies Theater Innsbruck wird
für einen Vorbrenner 13 für das Jahr 2013
eine Subvention in der Höhe von
€ 19.970,50 gewährt.
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.2.2013:
III 1993/2013
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.2.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F36, Höttinger
Au, Bereich Blasius-Hueber-Straße - Rösslsteig, Sonnenstraße - Dr.-Sigismund-EppWeg, Mariahilfstraße - Höttinger Au und Inn
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HÖ - F1), gemäß § 36 Abs. 2 sowie
§ 111 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
32.
III 1994/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B24, Innsbruck-Mariahilf, Bereich zwischen BlasiusHueber-Straße, Höttinger Au, Mariahilfstraße und Inn, gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat (gegen StR Mag.
GR-Sitzung 21.2.2013