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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 02-Feber_geschwaerzt.pdf

- S.78

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Nr. 38/d, Nr. 95/f, Nr. 63/dd, Nr. 80/ed,
Nr. 80/eu, Nr. 80/fqu, Nr. 80/ga, Nr. AM F1, Nr. 80/gv, Nr. 80/gy, Nr. 80/hk,
Nr. 80/hw, Nr. AM - F16, Nr. RE - F1_2E,
Nr. AM - F26), gemäß § 36 Abs. 2 sowie
§ 111 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) 2011, verkleinert um den Bereich
Gumppstraße Nr. 71 (Gp. 1395/2, .1406,
KG Pradl) sowie den östlich direkt angrenzenden Freilandbereich (Teilflächen der
Gpn. 2925/2 und 1134/1, KG Pradl) wird
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
34.

III 9925/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HA - B20, Höttinger Au, Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Ursulinenweg,
Amberggasse, Pirmingasse und
Daneygasse, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind sieben Stellungnahmen eingegangen. Alle Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bzw. Kopie bei.
Die Stellungnahmen richten sich gegen unterschiedliche Festlegungen - besondere
Bauweise, Gebäudesituierung und Höhensowie für die Möglichkeit der Errichtung von
Garagen am Ursulinenweg.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte beraten. Es wird festgestellt, dass
teilweise im Sinne der Einwände für einzelne Bereiche ein neuer Planentwurf erstellt
werden kann. In diesem Sinn wird der Beschluss des oben genannten Bebauungsplanes, um diese Teilbereiche verkleinert,
vorgeschlagen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 7.2.2013:
Der Bebauungsplan und der Ergänzenden
Bebauungsplan Nr. HA - B20, Höttinger Au,
Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Ursulinenweg, Amberggasse, Pirmingasse und
Daneygasse, verkleinert um den Bereich
zwischen Kolbgasse, Amberggasse, Pirmingasse und Daneygasse sowie die Bereiche Ambergasse Nr. 17, Ursulinenweg Nrn.
37, 39 und 41 und Ursulinenweg Nrn. 47, 49
und 51, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2011, wird
verkleinert um den Bereich zwischen Kolbgasse, Amberggasse, Pirmingasse und
Daneygasse sowie die Bereiche Ambergasse Nr. 17, Ursulinenweg Nrn. 37, 39 und 41
und Ursulinenweg Nrn. 49, 51, 53, 55 und
55a, wird beschlossen.
35.

III 1997/2013
Verordnung Örtlicher Bauvorschriften gemäß § 20 Tiroler Bauordnung (TBO) 2011, Höttinger
Au, im Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Ursulinenweg, Amberggasse, Kolbgasse und
Daneygasse

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von StR Mag. Dr. Platzgummer und GR Appler; 2 Stimmen),
die Verordnung der Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 20 Tiroler Bauordnung
(TBO) 2011, Höttinger Au, im Bereich zwischen Fischerhäuslweg, Ursulinenweg,
Amberggasse, Kolbgasse und Daneygasse,
zu beschließen.
StR Mag. Dr. Platzgummer: Ich darf für
unsere Fraktion Stimmenthaltung anmelden. Wir haben uns auch im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
der Stimme enthalten, weil wir den Akt im
Klub noch ausreichend diskutieren wollten.
Wir vertreten jetzt die Auffassung, dass die
Verordnung in dieser Form so starke Ein-

GR-Sitzung 21.2.2013