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Jahr: 2010

/ Ausgabe: 02-Jaenner-Sonder.pdf

- S.11

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- 64 -

und bin zur Auffassung gelangt, dass wir
von den insgesamt € 870.000,--, die wir
derzeit verlieren, dadurch doch noch
€ 363.000,-- lukrieren würden. Das wäre
ein Kompromissvorschlag zwischen dem,
was rechtlich möglich ist und dem
Festschreiben der derzeitigen Mieten. Ich
glaube, dass das ein Vorschlag wäre, über
den man diskutieren sollte.
Was die Beurteilung der Richtwertmietzinse anlangt, so muss man das schon in den
richtigen Rahmen stellen. Von StRin
Mag.a Schwarzl wurde angefragt, welche
Arten von Mietzinsbildungen wir haben
bzw. wie sich diese aufteilen. Der Geschäftsführer der IIG hat uns das bei der
letzten Vorbesprechung mitgeteilt und ich
darf das jetzt dem Gemeinderat kundtun.
-

24 % nach Richtwerten

-

16 % Wohnbauförderungsmiete

-

24 % Kategoriemietzins, das sind die
vier Kategorien A, B, C und D, von
€ 3,-- bis € 1,-- je nach Ausstattung
der Wohnung

-

26 % Mietzinsbildungen nach § 45,
das sind Mindestmietzinse und

-

10 % Sondervereinbarungen.

Wenn man von den Sondervereinbarungen absieht, zahlen wir beispielsweise
dort, wo wir die AfA-Miete erhalten
(Schulen, Kindergärten, Wohn- und
Pflegeheime; die ISD hat auch für
SeniorInnen-Wohnungen Sondervereinbarungen), 1,5 % vom Bauwert. StRin
Dr.in Pokorny-Reitter, das ist nicht wenig.
Von den € 10 Mio wird das kein unerheblicher Anteil sein, den wir für den gesamten
öffentlichen Gebäudebestand zahlen, der
aber natürlich wieder reinvestiert wird.
Es ist richtig, wenn wir diese Thematik
offen diskutieren. Man muss sich immer
vor Augen halten, dass die Wohnungen
eigentlich von den MieterInnen abbezahlt
wurden. Das betrifft nicht die Wohnungen
jener MieterInnen, welche die Mieten nach
dem Richtwertmietzins bezahlen. Zum
damaligen Zeitpunkt, wo sie die Wohnung
bekommen haben - ab dem Jahr 1994 waren diese schon abbezahlt, denn sonst
hätten sie die Wohnungen nach Wohnbauförderungsmietzins bezahlt. Tatsache ist,
dass diese 1.280 Wohnungen von den
GR-Sitzung 27.1.2010

MieterInnen seinerzeit über die Miete
finanziert wurden und die Stadt Innsbruck
keine Investitionen getätigt hat. Man muss
schon erwähnen, dass es gerechtfertigt
ist, hier eine soziale Miete zu verlangen.
Das Problem beim Vergleich zwischen
dem freien Wohnungsmarkt und den
Richtwertmietzinsen ist, dass die Richtwertmietzinse pro Bundesland verlautbart
werden und es sich hierbei um Durchschnittswerte für das gesamte Bundesland
Tirol handelt. Ich würde sagen von
Bschlabs über Innsbruck bis Kufstein.
Unsere Mieten sind natürlich wesentlich
höher als dieser Richtwertmietzins. Die
Mieten am Markt sind in der Stadt
Innsbruck um 40 % höher als der derzeitige Richtwertmietzins.
Nimmt man den Richtwertmietzins von
1999 her, dann liegen die Marktmieten um
65 % höher. Wenn man also 40 % unter
dem Marktwert liegt, kann man nicht
sagen, dass das nicht sozial wäre.
Unbeschadet dessen sind das ausfinanzierte Wohnungen. Wir haben vereinbart,
dass man doch eine Reduktion vornimmt
und zu dieser Vereinbarung bekennen wir
uns selbstverständlich.
Es ist durchaus angemessen, dass man
darüber diskutiert, in welchem Ausmaß
eine Reduktion vorgenommen wird. Es
muss aber klar sein, dass man sachlich
gleichartige Verhältnisse gleich behandeln
muss. Man kann die Vergangenheit nicht
einfach vergessen und jetzt den angemessenen Richtwertmietzins verlangen.
Der ursprüngliche Vorschlag der SozialdemokratInnen ist abzulehnen.
Natürlich ist die Reduktion von 10 % eine
runde Ziffer. Man könnte auch sagen,
dass man die Mieten nur um 7 %, 8 %
oder vielleicht um 12 % reduziert. Auf
irgendeine Prozentziffer wird man sich halt
einigen müssen.
Zum Vorschlag von GR Mag. Kogler: Von
einer Individualisierung dieses Abschlages
möchte ich abraten, denn das wäre ein
sehr großer Aufwand, der nicht funktionieren würde. Wenn man sich vor Augen hält,
was wir für die Mietenstützung aufwenden,
ist das gigantisch.
Wir geben € 12 Mio für Mietzinsbeihilfe,
€ 4 Mio für die 100 %ige Finanzierung von