Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2010
/ Ausgabe: 02-Jaenner-Sonder.pdf
- S.16
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Ich bin mir nicht sicher, ob eine Auslagerung in dieser Form der Wahrheit letzter
Schluss war.
Wenn Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
schon sagt, dass man "Gleiches mit
Gleichem" vergleichen soll, dann bist Du,
liebe Hilde, nicht die Erste von Innsbruck,
sondern ein Mitglied des Gemeinderates.
(Bgm.in Zach: Ein Vierzigstel.)
Es ist schwierig, wenn die Vorsitzführung
jedes Wort kommentiert und bewertet.
Ich möchte zwei Anträge einbringen:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
2.
Der Gemeinderat spricht sich gegen
die Wertanpassung der Richtwertmieten bei den von der IIG genannten
zirka 1.280 Mietwohnungen aus, deren Mieten auf dem zwischen 1999
und 2008 jeweils geltenden Richtwertmietzins eingefroren wurden.
Des Weiteren möge der Gemeinderat
beschließen dass die Richtwertmieten
der IIG auf die Richtwertbasis des
Niveaus von 1999 zurückgeführt werden und ab sofort die laufende Valorisierung erfolgt.
Grünbacher, Buchacher, Eberl, Marinell,
Dipl.-HTL-Ing. Peer, Pipal, Dr.in PokornyReitter und Praxmarer, alle e. h.
Der zweite Antrag ist mir nicht minder
wichtiger, da er den Gemeinderat zu
etwas macht, was er eigentlich ist, nämlich
die Vertretung aller BürgerInnen dieser
Stadt.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin als Eigentümervertreterin wird ersucht, sich in der IIG
dafür einzusetzen, dass alle Mieterhöhungen der IIG dem Gemeinderat zur
Beschlussfassung vorzulegen sind, die
über die gesetzlich vorgesehenen
Valorisierungen der Richtwertmietzinse
hinausgehen.
Der Gemeinderat spricht sich dezidiert für
diese Vorgehensweise aus.
Grünbacher, Buchacher, Eberl, Marinell,
Dipl.-HTL-Ing. Peer, Pipal, Dr.in PokornyReitter und Praxmarer, alle e. h.
GR-Sitzung 27.1.2010
Bgm.in Zach: Das war geballte Demokratie.
GR Mag. Kogler: GR Grünbacher hat die
mietrechtlichen Rahmenbedingungen des
Bundes angesprochen. Diese sind das
Problem und daher bin ich froh, dass
heute die Sondersitzung des Gemeinderates stattfindet.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger hat den
Friedensmietzins angesprochen. Bis zum
Jahr 1994 hat es die Kategoriemietzinse
gegeben und ab dem Jahr 1994 wurden
mit der großen Koalition endlich die
Richtwertzinse eingeführt. In diesem
Zusammenhang möchte ich den Mietrechtsexperten der ÖVP, Alt-NR Dipl.-Kfm.
Dr. Keimel nennen, der sich hier sehr
eingebracht und diese Ungerechtigkeit
hinsichtlich sozialer Miete bzw. sozial
gestaffelter Miete aufgebrochen hat.
Die Miete sollte den MieterInnen und nicht
den Gebäuden angepasst werden. Wenn
man in einem Mietobjekt wohnt, das vor
dem Jahr 1945 errichtet wurde, zahlt man
nur den Richtwertzins oder Kategoriemietzins. Wir reden immer von den privat
vermieteten Wohnungen, aber der freie
Mietzins ist fast nicht anwendbar.
Man kann nicht einfach den Richtwertzins
mit den Mieten am öffentlichen Markt
vergleichen, denn es gibt nur einen
geringen Teil von Wohnungen, wo der
freie Mietzins verlangt werden kann. Das
muss man schon klar darstellen. Die
gründerzeitlichen Bauten sowie jene
Wohnungen in den Südtiroler Siedlungen
sind vom freien Mietzins ausgenommen.
Die Sozialdemokraten haben hier eine
Deckelung eingeführt. Diese soziale
Deckelung über das Mietrechtsgesetz
(MGR) ist auf der einen Seite in Ordnung,
aber auf der anderen Seite will man den
EigentümerInnen immer mehr Pflichten
aufbürden. Im Endeffekt werden immer
mehr Dinge, was zum Beispiel die
Erhaltung betrifft, auf die VermieterInnen
geschoben. An diesem Rädchen sollte
man schon einmal drehen. Daher sind wir
dafür, dass man hier auf ein gleiches
Niveau kommt.
Die Anhebung der Mieten wird wieder auf
die Häuser umgelegt. Uns galoppieren die
Betriebskosten davon und daher wäre es