Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf
- S.17
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21.
III 13609/2010
Beschluss (einstimmig):
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B2/17, Innsbruck Innenstadt, Bereich zwischen
Museumstraße Nrn. 6, 8 und 10
und Erlerstraße Nrn. 4 und 6 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN - B2, Zeichn. Nr. 3673 und
Nr. IN - B2/3, Zeichn. Nr. 3752),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B19/2, Innsbruck - Innenstadt,
Bereich Amraser Straße Nr. 8 (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B19/1, Zeichn. Nr. 3949), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz; 1 Stimme):
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
23.
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. AL - Ö23, Arzl, Bereich Schusterbergweg, nördlich
des Geschützten Landschaftsteiles "Arzler Kalvarienberg", (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes 2002 {ÖROKO}, Zeichn. Nr. 4000), gemäß
§ 32 TROG 2006
Mehrheitsbeschluss (gegen 7 GRÜNE,
2 RUDI und FPÖ; 10 Stimmen):
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. IN - B2/17, Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen Museumstraße Nrn. 6, 8
und 10 und Erlerstraße Nrn. 4 und 6 (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. IN B2, Zeichn. Nr. 3673 und Nr. IN - B2/3,
Zeichn. Nr. 3752), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
III 13615/2010
24.
III 13618/2010
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. AL - F39, Arzl, Bereich der
Gp. 64/1, KG Arzl (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL - F1, Zeichn. Nr. 2533),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006
zu Punkt 23.
22.
III 13613/2010
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. IN - B19/2, Innsbruck Innenstadt, Bereich Amraser
Straße Nr. 8 (als Änderung des
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN - B19/1, Zeichn. Nr. 3949),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die geforderte Ergänzung zum
bereits bestehenden Projektsicherungsvertrag liegt vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 20.1.2011
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt
im Original oder Kopie bei.
Die Stellungnahmen bringen keine neuen
Aspekte in das Verfahren ein. Sie wurden
im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
ausführlich behandelt, konnten jedoch
fachlich nicht widerlegt werden.
Der Bauausschuss ist in Kenntnis der
ablehnenden Empfehlung der Mag.-Abt.
III, Planung, Baurecht und Technische
Infrastrukturverwaltung, aber nach
eingehender Abwägung aller Argumente
mehrheitlich zum Schluss gekommen,
dass die Widmung sehr wohl im öffentlichen Interesse und im Sinne des Tiroler
Raumordnungsgesetzes (TROG) möglich
und beschließbar ist.