Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf

- S.27

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- 37 -

fentlichen Verkehrsmitteln erreichbar
sind?
Dr.in Pokorny-Reitter, Buchacher, Eberl,
Grünbacher, Marinell, Pechlaner, Pipal
und Praxmarer, alle e. h.
25.2

I-OEF 2/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
der Grundstücke 1524 und 1844,
beide vorgetragen in EZ 1815,
Grundbuch 81136 Wilten, und
des Grundstückes 2019, vorgetragen in EZ 1817, Grundbuch 81136 Wilten (westlich des
Geroldsbaches zwischen der
Bahnstrecke und der Autobahn),
mit einer Gesamtfläche von
5.699 m2 von Pfeifer Peter zur Errichtung der Feuerwache Wilten
in Sieglanger, Fragestellungen
(FPÖ und Innsbrucker Grüne)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer verliest die
dringende Anfrage der FPÖ und der
Innsbrucker Grünen:

Stadt Innsbruck - so wie auch jetzt
noch - als Freiland gewidmet waren
(sind)?
3.

War eine grundverkehrsbehördliche
Genehmigung erforderlich?

4.

Wenn ja, wurde sie erteilt?

5.

Wer hat seitens der Stadt Innsbruck
den Preis verhandelt und festgelegt?

6.

Ist die Höhe des Kaufpreises gerechtfertigt, bzw. welcher Quadratmeterpreis gilt derzeit für vergleichbares
Freiland in Sieglanger?

7.

Was ist der Hintergrund für den Kauf
der Grundstücke in fünfzehn Jahresraten, bzw. eine Wertsicherung der
Jahresraten erst ab 2017, was für
städtische Grundstücksgeschäfte eigentlich unüblich ist?

8.

Wann hat der Verkäufer die Liegenschaften erworben?

9.

Wäre im Falle einer Bezahlung des
vollen Kaufpreises auf einmal, was
die Stadt Innsbruck beim Erwerb von
Grundstücken üblicherweise tut, seitens des Verkäufers Spekulationssteuer zu zahlen gewesen?

Die Stadtgemeinde Innsbruck hat von
einem Unternehmer, ÖVP-Stadtteilobmann und Kommandant der FFW Wilten
die Grundstücke 1524 und 1844, beide
vorgetragen in EZ 1815, Grundbuch
81136 Wilten, und das Grundstück 2019,
vorgetragen in EZ 1817, Grundbuch
81136 Wilten (westlich des Geroldsbaches
zwischen der Bahnstrecke und der Autobahn), mit einer Gesamtfläche von
5.699 m2 erworben.

10. Ist es richtig, dass der Verkäufer
selbst die Liegenschaften um
€ 228.000.-- erworben hat?

Der Kaufpreis betrug - wie mittlerweile
auch einem Medienbericht zu entnehmen
war - € 753.000,--. Gemäß demselben
Medienbericht sind das um € 525.000,-mehr, als der Verkäufer für den Ankauf der
Grundstücke wenige Jahre zuvor ausgegeben habe.

13. Wenn ja, welche?

Ausgehend von diesem Sachverhalt ersuchen die unterzeichnenden GemeinderätInnen die Frau Bürgermeisterin Mag.a
Oppitz-Plörer um Beantwortung folgender
Fragen:
1.

Warum hat die Stadt Innsbruck die
Flächen erworben?

2.

Ist es richtig, dass die Grundstücke
zur Zeit des Erwerbers durch die

GR-Sitzung 20.1.2011

11. Was sagt die Stadt Innsbruck zum
Vorwurf, sie hätte ein Spekulationsgeschäft ermöglicht oder geduldet?
12. Spielte die Spekulationssteuer bei
den Verhandlungen mit dem Unternehmer eine Rolle?

14. Sind die mit dem Unternehmer vereinbarten Klauseln nach Ansicht der
Stadt Innsbruck in abgabenrechtlicher
Hinsicht korrekt?
15. Im Vorfeld der Gemeinderatsentscheidung wurde immer wieder über eine
Standortstudie für die Feuerwache
Wilten im genannten Bereich, verfasst
von der Allgemeine Baugesellschaft
A. Porr AG, gesprochen. Gibt es diese Studie, liegt sie der Stadt Inns-