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Jahr: 2011

/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf

- S.32

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28.2

I-OEF 2/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
der Grundstücke 1524 und 1844,
beide vorgetragen in EZ 1815,
Grundbuch 81136 Wilten, und
des Grundstückes 2019, vorgetragen in EZ 1817, Grundbuch 81136 Wilten (westlich des
Geroldsbaches zwischen der
Bahnstrecke und der Autobahn),
mit einer Gesamtfläche von
5.699 m2 von Pfeifer Peter zur Errichtung der Feuerwache Wilten
in Sieglanger, Fragestellungen
(FPÖ und Innsbrucker Grüne)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur
dringenden Anfrage der FPÖ (Seite 37)
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Antwort 1: Die Flächen
wurden als Standort für die Neuerrichtung
der Feuerwache Wilten erworben.
Zu Frage 2.: Ja.
Zu Frage 3.: Die grundverkehrsbehördliche Genehmigung wurde mit Schreiben
vom 13.1.2011 beantragt.
zu Frage 4.: Die grundverkehrsbehördliche
Genehmigung wurde noch nicht erteilt.
Zu Frage 5.: Der Preis wurde von Finanzdirektor Dr. Hörnler gemeinsam mit dem
Büro der Bürgermeisterin und Ing.
Mag. Schiener verhandelt und festgelegt.
Zu Frage 6.: Der Kaufpreis ist mit einem
solchen, der einem Preis für Sondernutzungsflächen entspricht, vergleichbar.
Zu Frage 7.: Die Ratenzahlung war ein
Vorschlag des Rechtsvertreters des
Verkäufers.
Zu Frage 8.: Laut Grundbuchsauszug hat
der Verkäufer die Liegenschaft mit der
Einlagezahl 1815, bestehend aus dem
Grundstück 1524 und 1844, mit Kaufvertrag vom 2.1.2006 und die Liegenschaft
mit der Einlagezahl 1817, bestehend aus
dem Grundstück 2019, mit Kaufvertrag
vom 12.4.2006 erworben.
Zu Frage 9.: Diese Prüfung war nicht
Gegenstand der Kaufverhandlungen.
Zu Frage 10.: Ja, in etwa.
Im Kaufvertrag vom 2.1.2006
€ 163.281,--,
wurde ein Kaufpreis von
GR-Sitzung 20.1.2011

und im Kaufvertrag vom
12.4.2006 wurde ein
Kaufpreis von

€ 64.300,--

vereinbart.
Gesamt.

€ 227.581,--.

Zu Frage 11.: Siehe dazu Antwort zu
Frage 9:
Zu Frage 12.: Nein.
Zu Frage 13.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 12.
Zu Frage 14.: Diese Prüfung war nicht
Gegenstand der Kaufverhandlungen.
Zu Frage 15.: Die Studie "Standortentwicklung Freiwillige Feuerwehr Wilten/Bestandsaufnahme und Kurzbeurteilung",
wurde im Jänner 2007 vom technischen
Büro Dr. Pirchmoser verfasst. Die Studie
liegt der Feuerwehr und in der Mag.Abt. III, Stadtplanung, vor.
Zu Frage 16.: Kann nicht beantwortet
werden.
Zu Frage 17.: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 16.
Zu Frage 18.: Das Gebäude sowie die
zugehörigen Manipulations- und Parkflächen, sollen auf einer Teilfläche der
Grundparzellen 1524, 1844 und 2019,
Katastralgemeinde Wilten, untergebracht
werden. Die genaue Situierung der Einrichtungen wird sich im Rahmen der
konkreten Planungen ergeben.
Zu Frage 19.: Ja.
Zu Frage 20.: Ja.
Zu Frage 21.: Anfang 2011 sind die
Grundsatzbeschlüsse von Stadtsenat und
Bauausschuss als Grundlage für eine
weitere Entwicklung vorgesehen.
Nachfolgend ist die Planung für die
Feuerwache zu konkretisieren sowie
darauf abgestimmt die Änderung des
Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO), des Flächenwidmungsplanes
sowie allfällig die Erstellung eines Bebauungsplanes durchzuführen.
Diese Verfahren können voraussichtlich
Anfang 2012 abgeschlossen werden.
Zu Frage 22.: Laut einer Studie besteht,
so wie für viele Bereiche der Stadt