Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 02-Jaenner.pdf

- S.6

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- 16 -

1.

Genehmigung der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates vom 14.10.2010
(11. Sitzung)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates 14.10.2010 (11. Sitzung) wurde allen
Mitgliedern des Gemeinderates zugemittelt. Erhebt sich gegen die Fassung des
Protokolls ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderates wird
genehmigt.
2.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die Tagesordnung ist Ihnen zeitgerecht zugegangen.
Bei Pkt. 2 der Tagesordnung wird mitgeteilt, dass es um die Wahl eines Ersatzmitgliedes geht.
Beschluss (einstimmig):
Die Tagesordnung wird genehmigt.
Ich beantrage, nachstehend angeführte
Punkte in die nicht öffentliche Sitzung zu
verweisen:
Zu Punkt 3., Anträge des Stadtsenates:
a)

e)

f)

Stadt Innsbruck - Garantieerklärung
gegenüber der RABO-Bank im Zusammenhang mit Cross-BorderLeasing-(CBL-)Geschäfte der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf
des städtischen Grundstückes .289,
vorgetragen in EZ 498, Grundbuch
81102 Amras (öffentliches Gut im
Kreuzungsbereich Bleichenweg/Luigenstraße), im Ausmaß von
zirka 137 m2an Moser Reinhard für
Tiefgarageneinfahrt - Konditionen
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf
der Liegenschaft in EZ 1222, Grundbuch 81125 Pradl (Kravoglstraße 19),
an die Moser Wohnbau- und Immobilien GesmbH, Zustimmung als Belastungs- und Veräußerungsverbotsberechtigte, Aufteilung des durch den
Verkauf der Liegenschaften Kravogl-

GR-Sitzung 20.1.2011

straße 17 und 19 erzielten Erlöses mit
der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG) - Konditionen
Stadt Innsbruck - Garantieerklärung gegenüber der RABO-Bank
im Zusammenhang mit CrossBorder-Leasing-(CBL-)Geschäfte
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), vertrauliche Behandlung, namentliche Abstimmung
StRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte zu
diesem Tagesordnungspunkt fragen,
warum, bei einer Haftung in der Höhe von
etwa $ 85 Mio, welche die Stadt Innsbruck
für die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) übernimmt und es auch um einen
Garantieübernahmevertrag zwischen der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
und der Stadt Innsbruck geht, welcher nur
das Innenverhältnis zwischen der Stadt
Innsbruck und der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) betrifft, darüber in
einer nicht öffentlichen Sitzung im
Gemeinderat debattiert werden sollte.
Es stand ohnehin bereits alles in der
Zeitung. Herr Mag. Gassner von der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
teilte auf Nachfrage mit, dass nur das
Kern-Cross-Border-Leasing-Geschäft und
nicht die Haftungsübernahme nicht
öffentlich zu behandeln sei.
Ich bitte um Aufklärung, was bei dieser
Angelegenheit nicht öffentlich sein sollte.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Man darf
geheim und nicht öffentlich nicht verwechseln. Nicht öffentlich heißt, dass es
Geschäfte gibt, welche die Stadt Innsbruck
tätigt, jedoch vertraulich zu behandeln
sind.
Ich denke, wenn sich vierzig GemeinderätInnen und die Klubs vorab - welche sich
mehrmals mit den Rahmenbedingungen
und Veränderungen dieses Geschäftes
auseinandergesetzt haben - damit
befassen, ist das nicht geheim, sondern
nur nicht öffentlich.
Das ist für mich ein wesentlicher Unterschied und daher gibt es die Bestimmung
auch im Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975, dass manche Dinge