Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll-19-02-2015.pdf
- S.2
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-2-
3.
I 12625/2014
4.2
Collegium der Gesellschaft Jesu
- Canisianum, Sanierung bzw.
Nachbau von Kastenfenstern im
Erdgeschoß, Wohnung West des
Gebäudes Tschurtschenthalerstraße Nr. 5
Frauenförderungsprogramm für
den Stadtmagistrat Innsbruck,
Novelle
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ, 6 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 04.02.2015:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck betreffend das Frauenförderungsprogramm für den Stadtmagistrat
Innsbruck, der die bestehende Verordnung
des Gemeinderates vom 21.10.2004 betreffend das Frauenförderungsprogramm
für den Stadtmagistrat Innsbruck ersetzt,
wird beschlossen.
4.
4.1
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
IV 13510/2014
Exl Bühne Gedächtnis Privatstiftung, Generalsanierung der Villa
Exl, Falkstraße Nr. 19
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.02.2015:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) unterstützt die Stadtgemeinde Innsbruck die
Exl Bühne Gedächtnis Privatstiftung für
die Generalsanierung der Villa Exl,
Falkstraße Nr. 19, mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe
von € 71.780,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
IV 953/2015
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.02.2015:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) unterstützt die Stadtgemeinde Innsbruck das
Collegium der Gesellschaft Jesu - Canisianum für die Sanierung bzw. den Nachbau
von Kastenfenstern im Erdgeschoß, Wohnung West des Gebäudes Tschurtschenthalerstraße Nr. 5, mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe
von € 4.235,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
4.3
IV 957/2015
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), Fenstertausch der
Gebäude Marktgraben Nr. 27,
Schlossergasse Nr. 3 und Kiebachgasse Nr. 17
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 18.02.2015:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) unterstützt die Stadtgemeinde Innsbruck die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) für den Fenstertausch der Gebäude
Marktgraben Nr. 27, Schlossergasse Nr. 3
und Kiebachgasse Nr. 17 mit einem nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 7.330,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
GR-Sitzung 19.02.2015