Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll-19-02-2015.pdf

- S.7

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22.

III 12445/2014
Bebauungsplan Nr. SM - B12,
Sieglanger - Mentlberg, Bereich
Josef-Franz-Huter-Straße Nr. 44,
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. SM - B11 und Nr. SM B11/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.02.2015:
Der Bebauungsplan Nr. SM - B12, Sieglanger - Mentlberg, Bereich Josef-FranzHuter-Straße Nr. 44, (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. SM - B11 und Nr. SM
- B11/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
23.

MagIbk/8490/SP-VO-AH/1
Aufhebung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. 23/u, HöttingWest, Bereich östlich Technikerstraße Nrn. 9b bzw. 11 zwischen
Technikerstraße und Kranebitter
Allee

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.02.2015:
Der Allgemeine Bebauungsplan Nr. 23/u,
Hötting-West, Bereich östlich Technikerstraße Nrn. 9b bzw. 11 zwischen Technikerstraße und Kranebitter Allee, wird aufgehoben.

GR-Sitzung 19.02.2015

24.

Einbringung und Behandlung
eines dringenden Antrags gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR)

24.1

I-OEF 9/2015
Israelitische Kultusgemeinde,
Übernahme der Kosten für die
Sicherheitsmaßnahmen im Zuge
der Erweiterung des Jüdischen
Gemeindezentrums in Innsbruck
durch die Republik Österreich
(StR Gruber)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird gebeten, an die
Bundesregierung heranzutreten, um zu
erwirken, dass diese alles unternimmt,
damit die Kosten für die von der Polizei
vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen
im Zuge der Erweiterung des Jüdischen
Gemeindezentrums in Innsbruck von Bundesseite übernommen werden.
Gruber, Mag.a Heis, Dr.in Moser, Moser,
Reisecker, Mag.a Schwarzl, Mag.a Traweger-Ravanelli, Mag. Abwerzger, Federspiel, Mag. Krackl und Pechlaner, alle eigenhändig
Mehrheitsbeschluss (gegen PIRAT,
1 Stimme):
Dem von StR Gruber eingebrachten dringenden Antrag gemäß § 21 Abs. 2 der
Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Gruber eingebrachte dringende Antrag gemäß § 21 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) wird dem Inhalt nach angenommen.