Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf
- S.23
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(zu Punkt 11.)
Zl. KA-14245/2016
BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG
DES BAUVORHABENS NEUBAU FEUERWACHE WILTEN
SAMT ANKAUF HIERFÜR BENÖTIGTER GRUNDSTÜCKE
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Prüfung des Bauvorhabens Neubau Feuerwache Wilten samt Ankauf hierfür benötigter Grundstücke
eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 02.02.2017 dem
Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 20.01.2017, Zl. KA-14245/2016
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
Prüfungsauftrag
Der Kontrollabteilung ist gemäß § 74 Abs. 2 lit. a des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR 1975) u.a. ermächtigt, eine
Überprüfung der Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen durchzuführen. Nach § 74a erfolgt eine Prüfung auf die
Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit,
die Wirtschaftlichkeit und die Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige Richtigkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Gebarung. Der Prüfungsumfang kann sich dabei auf die gesamte Gebarung oder auf bestimmte Teile davon erstrecken.
Themengebiete
In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages und in Anlehnung an
§ 74c leg. cit. hat die Kontrollabteilung eine Prüfung des Bauvorhabens
Feuerwache Wilten und des zeitlich vorgelagerten Grundkaufes am
hierfür ausgewählten Standort vorgenommen.
Die Prüfung behandelte schwerpunktmäßig die Themengebiete
Projektinitiierung – Beweggründe,
Standortsuche und Grunderwerb,
Politische Beschlüsse und Behördenverfahren,
Projektentwicklung und -abwicklung,
Bauablauf sowie
Kosten und Finanzierung.
Prüfungsunterlagen
Im Zuge der Prüfung nahm die Kontrollabteilung Einsicht in projektspezifische Unterlagen folgender Ämter des Innsbrucker Stadtmagistrats:
Amt für Präsidialangelegenheiten (MA I)
Amt der Berufsfeuerwehr (MA III)
Amt für Bau-, Wasser-, Gewerbe- und Straßenrecht (MA III)
Amt für Tiefbau (MA III)
Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft (MA IV)
Darüber hinausgehende, ergänzende mündliche Auskünfte zur gegenständlichen Prüfung wurden der Kontrollabteilung von den Mitarbeitern
der Magistratsämter und der IIG & Co KG in bereitwilliger Weise erteilt.
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Zl. KA-14245/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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