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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf

- S.27

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Ergebnis der
Standortprüfung

In einer vergleichenden Beurteilung nach Standortfaktoren erreichte
der Standort „Sieglanger-West“ mit 22 von 27 möglichen Punkten den
höchsten Erfüllungsgrad. An zweiter Stelle lag der Standort „VölserLandesstraße“ mit 16 Punkten. Der ehemalige Standort Weingartnerstraße 26 a erhielt 14 Punkte, war jedoch aufgrund zu geringer Freiflächen auszuscheiden. Zu den Bewertungskriterien gehörten die Verkehrslage, das Flächenangebot sowie „besondere Qualitäten“ wie die
soziale Integration des Standortes oder die Eignung der Flächen als
Übungsplatz beim Feuerwehrhaus.
Die Standortreihung wurde nach Auffassung der Kontrollabteilung unter
Berücksichtigung der bewerteten Kriterien grundsätzlich nachvollziehbar und korrekt erstellt. Sie merkte jedoch an, dass sich die Auswahl
und Zusammenstellung der Bewertungskriterien sowie deren Gewichtung maßgeblich auf die Reihung der bewerteten Objekte auswirken
kann.
In der Bestandsaufnahme und Kurzbeurteilung jener Liegenschaften,
die im Jahr 2007 als mögliche Standorte in Erwägung gezogen wurden,
waren die Eignung, die örtliche Lage hinsichtlich der Anfahrtszeiten der
aktiven Mitglieder zur Feuerwache bzw. die Fahrzeiten von der Feuerwache zum Einsatzort sowie die „soziale Integration des Standortes“
berücksichtigt worden. Inhaltlich aufgezeigt, wenn auch nicht bewertet,
wurden die Vormerkungen im ÖROKO und die Widmung im Flächenwidmungsplan.

Kriterium „Gefährdung
durch Wildbach“

Nicht Gegenstand der Betrachtung, obwohl aus Sicht der Kontrollabteilung im Zuge einer Standortbetrachtung durchaus zwingend zu berücksichtigen, waren Festlegungen des Gefahrenzonenplans. So befindet
sich die Liegenschaft „Sieglanger-West“ innerhalb der gelben Gefahrenzone Wildbach (Retentionsgebiet des Geroldsbaches), welche eine
wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung und Bebauung mit sich
brachte. Auch wurde für das Bewertungskriterium „Verkehrsanbindung“
keine Betrachtung hinsichtlich einer Beeinträchtigung im Hochwasserfall geführt.

Zufahrtssituation

In der gutachterlichen Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) im Rahmen des später durchgeführten wasserrechtlichen Verfahrens wurde festgestellt, dass die Feuerwache im Hochwasserfall möglicherweise aus Richtung Osten nicht mehr erreicht werden
kann und Einsätze ausschließlich über die Autobahn mit wesentlich
erhöhten Anfahrtszeiten ausgeführt werden könnten.
Dem entgegen stehen jedoch die vertraglichen Vereinbarungen eines
Gestattungs- und Sondernutzungsvertrages zwischen der ASFINAG
und der IIG & Co KG, welcher den Bau und die Nutzung der Zu- und
Abfahrt zur und von der Autobahn regelt und in welchem vereinbart
wurde, dass die Zu- und Abfahrt ausschließlich für Einsatzfahrzeuge
der Feuerwehr sowie für die ASFINAG Alpenstraßen GmbH im Rahmen betrieblicher Zwecke erlaubt ist.
Die Kontrollabteilung hielt in diesem Zusammenhang fest, dass zum
Prüfungszeitpunkt für die Mitglieder der Feuerwehr aus rechtlicher Perspektive ausschließlich die östliche Zufahrt über die Brücke des Geroldsbach erfolgen durfte, welche im Hochwasserfall jedoch nicht garantiert wäre.

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Zl. KA-14245/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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