Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf
- S.32
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Wiesengasse € 183.000,00 mit Kapitaltransfer im Jahr 2016 vorgeschlagen hatte, lag die Unterscheidung zum schlussendlich umgesetzten Verhandlungsergebnis im Wesentlichen darin, dass die Stadt Innsbruck nicht die Liegenschaft Wiesengasse verkaufte und dafür
€ 183.000,00 erhielt, sondern die entsprechende Liegenschaft im Eigentum behielt und im Zuge des Ankaufes Sieglanger dem Verhandlungspartner € 183.000,00 zusätzlich bezahlte. Von rechtlichen Aspekten, die eine Übertragung des Gebäudes Wiesengasse inkl. Grund und
Boden nach sich gezogen hätte, abgesehen, lag das Angebot vom
September 2009 somit um € 183.000,00 unter dem erreichten Verhandlungsergebnis bzw. dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis. Inwiefern das Angebot vom September 2009 allenfalls noch zusätzliche Vereinbarungen (Stichwort „Side Letter“) umfasst hätte und warum dieses
Angebot von Seiten der Stadt Innsbruck unbeantwortet blieb, konnte
von der Kontrollabteilung nicht erhoben werden.
Wertermittlung auf Basis In Hinsicht auf die durchgeführten Wertermittlungen für die rd. 5.700 m²
der Kaufpreiseinigung
Liegenschaftsfläche, welche mit rd. € 40,00 pro m² und € 71,00 pro m²
weit unter dem Verhandlungsergebnis lagen, näherte sich eine am
03.03.2010 durch das Referat Subventionswesen/Kalkulationen/Grundstücksbewertungen durchgeführte Bewertung mit € 118,80 pro m² bis
rd. 10 % an das Verhandlungsergebnis an. Die Berechnung konnte von
der Kontrollabteilung nachvollzogen und die von vorhergehenden Wertermittlungen abweichenden Parameter identifiziert werden.
Die Kontrollabteilung hielt fest, dass es sich beim Kaufpreis um das
Ergebnis von längeren Verhandlungen handelt, welche sich nur bedingt
nach geführten Liegenschaftsbewertungen und Grundpreisermittlungen
richten. Dennoch sollte der tatsächlich erzielte Kaufpreis einer Prüfung
auf Angemessenheit standhalten bzw. diese belegbar sein. Die Kontrollabteilung traf angesichts der großen Schwankungsbreite der zu
unterschiedlichen Zeitpunkten ermittelten Bodenwertergebnisse sowie
einer der Kaufpreiseinigung nachfolgenden Letztbewertung der Liegenschaft eine Beanstandung bzgl. der Zuverlässigkeit und Objektivität der
geführten Bodenwertermittlungen.
Die MA IV teilte im Rahmen des durchgeführten Anhörungsverfahrens
mit, dass dem für Grundstücksbewertungen zuständigen Referat u.a.
die Aufgabe zukommt, Grundstückskaufpreise zu rechtfertigen und mit
Argumenten zu hinterlegen. Im Zuge einer Projektentwicklung ergäben
sich neue Informationen, welche zu sukzessiven Neubewertungen führen würden.
GR-Beschluss zum
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Innsbruck stimmte am
Ankauf der Liegenschaft 17.06.2010 dem Kauf der Grundstücke Gst. 1524 und 1844, vorgetra-
gen in EZ 1815 sowie Gst. 2019, vorgetragen in EZ 1817, alle
GB 81136 Wilten, mit einer Gesamtfläche von 5.699 m² zu. Der Kaufpreis sollte vereinbarungsgemäß in 15 Jahresraten zu je € 50.200,00
zu zahlen sein, wobei ab dem 01.01.2017 eine Valorisierung auf Basis
des VPI 2005 zu erfolgen habe.
Einbringung in die
IIG & Co KG
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 12.07.2012 wurden die Liegenschaften mitsamt allen Rechten und Pflichten in die IIG & Co KG eingebracht.
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Zl. KA-14245/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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