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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf

- S.41

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5.3 Kostenzusammenstellung und -bedeckung
Zahlungsanforderungen

Der Bau der Feuerwache Wilten erfolgte gemäß Auftrag der Stadt Innsbruck an die IIG & Co KG. Für die Bedeckung der auflaufenden Nettokosten forderte die IIG & Co KG zeitlich abhängig vom Baufortschritt
Teilzahlungen von der Stadt Innsbruck an.

Teilzahlungen

Im Zeitraum Juli 2012 bis Juni 2016 erfolgten insgesamt 18 Teilzahlungen im Umfang von insgesamt € 3.214.813,46. Die Bedeckung der
Kosten erfolgte über die Post 5/163000-775100 Freiwillige Feuerwehren – Kap. Transferzlg.-IIG FFW Wilten, Neubau des städtischen
Haushalts.

Zugeordnete
Mittel des FAG

Direkte finanzielle Unterstützungen durch weitere Gebietskörperschaften oder Organisationen konnten nicht identifiziert werden. In den Jahren 2012 und 2014 wurden dem Neubau der Feuerwache Wilten jedoch insgesamt € 799.913,52 an jenen Bedarfszuweisungen aus dem
Gemeindeausgleichsfond, welche der Stadt Innsbruck zugeführt werden, zugeordnet.

Bebuchte
Haushaltsposten

Die Kontrollabteilung konnte für die Projektierung und Herstellung der
Erschließung über die Inntal Autobahn insgesamt sechs verschiedene
Haushaltsposten identifizieren, über welche im Zeitraum Jänner 2012
bis Dezember 2015 zuordenbare Leistungsverrechnungen in Höhe von
insgesamt € 307.525,82 erfolgten.
Haushaltsstelle / Post

Betrag

5/612000-002010 Gemeindestr. – Gemeindestraßen, Neu- und Ausbau



210.703,37

5/612000-002030 Gemeindestr. – Erschließung Feuerwache Wilten



69.984,00

5/612000-002216 Gemeindestr. – Hötting-West, Ausbau



3.279,00

1/612000-002100 Gemeindestr. – Maßnahmen zur Verkehrssicherheit



3.759,45

1/612000-611200 Gemeindestr. – Instandh.-Straßenbauten u. Brücken



3.900,00

1/612000-728200 Gemeindestr. – Entgelte für sonstige Leist. - Tiefbau



15.900,00

Einrichtungskosten

Für die Einrichtung der Feuerwache Wilten waren über die Post
5/163000-042100 Freiwillige Feuerwehren – Wilten, Neubau, Einrichtung insgesamt € 250.000,00 vorgesehen. Dieser Betrag wurde zur
Gänze ausgeschöpft.

Errichtungskosten

Die Errichtungskosten gemäß Önorm B 1801-1 für die Erbauung der
Feuerwache samt Einrichtung und Erschließung über die Autobahn
beliefen sich auf insgesamt € 3.772.339,28.

Grunderwerbskosten

Die Grundkosten beliefen sich auf 753.000,00 (ohne Valorisierung der
Ratenzahlungen ab 2017). Des Weiteren waren € 26.355,00 an Grunderwerbssteuer und € 8.336,00 an Grundbucheintragungsgebühr abzuführen. Im Zuge der Prüfung konnten des Weiteren Beglaubigungskosten in Höhe von € 674,62 identifiziert werden.

Gesamtkosten

Gemäß der Recherchen der Kontrollabteilung beliefen sich die aktuellen Gesamtkosten des Neubaus Feuerwache Wilten zum Prüfungszeitpunkt auf € 4.560.704,90.

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Zl. KA-14245/2016

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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