Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_15_02_2017.pdf
- S.43
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(zu Punkt 12.)
Zl. KA-14020/2016
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK
III. QUARTAL 2016
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht der Kontrollabteilung über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, III. Quartal 2016 eingehend behandelt und erstattet mit
Datum vom 02.02.2017 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 16.12.2016, Zl. KA-14020/2016
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit
jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder
in der Mag. Abteilung I, Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Von der Kontrollabteilung wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die
bei der Stadtbuchhaltung befindlichen Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt den dazugehörigen Belegen genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter der Kontrollabteilung bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle
wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Bericht wurden aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen und
Männer.
Anhörungsverfahren
Das gem. § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Buchung über korrekte
Voranschlagspost
Vom Amt für Kultur der MA V wurde eine Rechnung für diverse Transportleistungen im Betrag von brutto € 116,40 betreffend das Projekt
„INNSBRUCK liest 2016“ über die der Deckungsklasse zugeordnete
Voranschlagspost 1/273010-728000 Stadtbücherei – Entgelte für
sonstige Leistungen verarbeitet. Von der Kontrollabteilung wurde darauf hingewiesen, dass Transportleistungen gemäß den Vorgaben des
Kontierungsleitfadens für Gemeinden und Gemeindeverbände auf der
Postenklasse 620 – Personen- und Gütertransporte zu erfassen sind.
Die Kontrollabteilung empfahl, derartige Auszahlungen künftig über die
auch im Voranschlag des Jahres 2016 im Unterabschnitt 273010 –
Stadtbücherei vorgesehene Post 620000 – Transporte abzuwickeln.
Das Amt für Kultur sagte im Anhörungsverfahren zu, der ausgesprochenen Empfehlung nachzukommen.
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Zl. KA-14020/2016
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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