Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf

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-1-

K u r z p r o t o k o l l

2.

Entwurf einer Verordnung, mit der
die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (Innsbrucker Marktordnung - IMO 1999)
geändert wird

G R - S i t z u n g
2 7 . 0 2 . 2 0 1 4

1.

IV 10527/2012
Straßenbahn-/Regionalbahnprojekt, Aufhebung des Baustopps Peerhof, Umsetzung des
Astes Peerhof, Genehmigung der
überarbeiteten Endhaltestelle
Peerhof sowie Mehrkosten auf
Grund des Baustopps

Mehrheitsbeschluss (gemäß beiliegender
Abstimmungsliste):

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2014:
Der in Beilage angeschlossene Entwurf einer Verordnung, mit der die Marktordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck (Innsbrucker Marktordnung - IMO 1999) geändert
wird, wird beschlossen.
3.

Der Planungs- und Baustopp im Bereich der Peerhofsiedlung gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 21.11.2013
(I-OEF 105/2013) wird aufgehoben.

2.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Detailplanung der überarbeiteten und verkürzten Endhaltestelle Peerhof zu und
beauftragt die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB)
mit der Umsetzung des Peerhofastes.

3.

Die durch die Bauzeitverzögerung verursachten baulichen Mehrkosten in
Höhe von € 450.880,-- (vorbehaltlich
dem positiven Verhandlungsergebnis
der Schienenkosten) werden von der
Stadt Innsbruck getragen.

4.

Mit der finanziellen Abwicklung und
budgetären Vorsorge wird die Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, beauftragt.

GR-Sitzung 27.02.2014

I-RA 1027/2013
Verkehrsprojekt Südring - Vollanbindung Zentrum, Untertunnelung
Graßmayr-Kreuzung, Grundstücksverhandlungen mit der Allgemeinen Rechenzentrum GmbH
(ARZ)

Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2014:
1.

MagIbk/3776/RA-VL-GU/1

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 29.01.2014:
1.

Unter Zugrundelegung der Gutachten
von DI Tischler vom 24.07.2013,
GZ 13/3132, der Gutachtensergänzung
vom 05.09.2013, GZ 13/3132A, sowie
der Naturaufnahme der Vermessung
AVT ZT GmbH vom 29.07.2013,
GZ 110126/2013, kauft und übernimmt
die Stadt Innsbruck aus Grundstück 773/9 die im Plan rot dargestellte
Fläche im Ausmaß von 567 m2 zu einem Betrag von """""""""""""""""""""""""""", sohin gesamt """"""""""""""""""""""""""""""

2.

Der Stadt Innsbruck wird auf der im
Plan der AVT ZT GmbH vom
29.07.2013, GZ 110126/2013, gelb
dargestellten Fläche im Ausmaß von
418 m2 die unbefristete Dienstbarkeit
zur Errichtung eines Gehweges, zur Errichtung einer Grünfläche sowie das
Recht auf Instandsetzung und Erhaltung von ca. sieben Bäumen eingeräumt. Weiters wird der Stadt Innsbruck
in Vertretung der Allgemeinheit das
Recht des Gehens auf selbiger Fläche
eingeräumt und wird die Stadt Innsbruck ein einmaliges Dienstbarkeits-