Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.26
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Dienstplanmodell
In der Hauptfeuerwache versehen jeden Tag 22 Mann, welche sich aus
den verschiedenen Pools rekrutieren, plus 1 Bereitschaftsoffizier den
Branddienst. Sie verrichten ihren Dienst als 24-stündigen Wechseldienst mit Dienstbeginn und Dienstende jeweils um 7.00 Uhr.
Zusätzlich sind wochentags im Tagdienst 12 Mitarbeiter (2 Offiziere im
Kommando, 1 Offizier für vorbeugenden Brandschutz sowie 1 Sachverständiger im vorbeugenden Brandschutz, 1 Leiter der Funkwerkstatt, 1 Garagenmeister, 1 Schneider, 1 Verwalter und 3 Sekretariatsbedienstete) tätig. Weiters ist der Dienststelle 1 Lehrling zugeteilt. Die
Tagdienstmitarbeiter unterliegen der elektronischen Zeiterfassung
(EZE) sowie der Gleitzeitordnung des Stadtmagistrates.
Die Kontrollabteilung empfahl eine Prüfung der technischen Möglichkeiten, um auch die Mitarbeiter des Branddienstes in das elektronische
Zeitbuchungssystem einbinden zu können.
Im Anhörungsverfahren sicherte das Amt der Berufsfeuerwehr zu,
diesbezüglich umgehend mit dem Amt für Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik in Verbindung zu treten. Im Falle einer positiven Prüfung werde als zweiter Schritt mit dem Personalamt und der
Personalvertretung eine Abklärung der Abläufe stattfinden. Aus der
Sicht der Amtsleitung werde jedenfalls eine Aufnahme in das elektronische Zeitbuchungssystem befürwortet.
Das Amt für Personalwesen gab dazu bekannt, dass nicht nur die
technischen Möglichkeiten zur Einführung der EZE für die Branddienstmitarbeiter geprüft, sondern vor allem auch die organisatorische
Umsetzbarkeit eingehend untersucht werde. Flankierend dazu würden
auch Erfahrungsberichte aus anderen Städten mit Berufsfeuerwehren
eingeholt werden.
Wochenarbeitszeit
Jeder Branddienstmitarbeiter hat pro Jahr 130 Dienstschichten im
24-stündigen Wechseldienst zu absolvieren. Daraus ergibt sich eine
60 Stunden Woche.
Mit einer EU-Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahr 1993 bzw. 2003 sind
europaweit zwingende Mindeststandards u.a. auch in Bezug auf die
wöchentliche Höchstarbeitszeit der Arbeitnehmer festgelegt worden.
Demzufolge beträgt die durchschnittliche Höchstarbeitszeit einschließlich Überstunden 48 Stunden. Aufgrund einer EuGH-Entscheidung
zählt zudem ein die Anwesenheit am Arbeitsort erforderlicher Bereitschaftsdienst nicht zur Ruhezeit, sondern als Arbeitszeit.
Im Rahmen einer so genannten Opt-out-Regelung kann jedoch auf die
Einhaltung der EU-weiten Höchstarbeitszeiten verzichtet werden, sofern sich Arbeitnehmer individuell „freiwillig“ entscheiden, dauerhaft
länger als 48 Wochenstunden zu arbeiten. Diese Regelung gelangt bei
der BFI seit 01.01.2012 zur Anwendung. In diesem Zusammenhang
wurden mit den betroffenen Dienstnehmern jeweils schriftliche Zustimmungserklärungen ausgefertigt.
Funktion der Offiziere
in der amtsinternen
Organisation
Die Bereitschaftsoffiziere leiten die Einsätze der Branddienstmannschaft, wofür nach der Dienstzweigeverordnung der LH Innsbruck u.a.
die erfolgreiche Ablegung der Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt erforderlich ist. Gleichzeitig sind die Bereitschaftsof-
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
9