Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.29
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Was die Neugestaltung der Mehrleistungsvergütungen im Zusammenhang mit der zum Jahresbeginn 2012 in Kraft getretenen Opt-outRegelung anlangt, vertrat die Kontrollabteilung die Meinung, dass hierfür im Lichte des § 26 Abs. 2 IGBG ein entsprechender Organbeschluss erforderlich gewesen wäre.
Funktionszulage
Im Rahmen der 2002 beschlossenen Maßnahmen war u.a. vorgesehen, dass eine Reihe von bisher in der VGr. C(c) systemisierten und
von im Branddienst eingesetzten Bediensteten der VGr. C(c) auch bekleideten Dienstposten künftig in Planposten des handwerklichen Bereiches der VGr. P(p)1 umgewandelt werden. Zur Vermeidung von
Nachteilen sollte die Änderung der Dienstposten erst mit dem Ausscheiden der betreffenden Dienstposteninhaber erfolgen. Auch für jene
Branddienstmitarbeiter, welche zum damaligen Zeitpunkt bereits einen
Dienstposten bekleideten, der ein Erreichen der V. Dienstklasse in der
VGr. C(c) ermöglichte, sollte sich nichts ändern.
Für die Übernahme eines Funktionspostens wurde eine Funktionszulage in Form einer qualitativen Mehrleistungszulage vereinbart. Als Funktionsposten gelten die damals (im Dienstpostenplan 2002) mit C(c)/V
klassifizierten Posten der Dienstleiter und Fahrmeister (insgesamt 6)
sowie die der VGr. C(c)/IV/V (insgesamt 24) zugeordneten Posten der
Gruppen- und Sonderfahrzeugkommandanten bzw. jener des zwischenzeitlich durch die Installierung der Leitstelle weggefallenen Leiters der Nachrichtenzentrale. Die Höhe der Funktionszulage wurde für
Dienstleiter und Fahrmeister mit ATS 3.000,00 (€ 218,02) und für die
restlichen Funktionsposten mit ATS 2.000,00 (€ 145,35) festgelegt.
Darüber hinaus ist das Bekleiden eines Funktionspostens nach Maßgabe des absolvierten Aus- und Fortbildungskonzeptes an die Verleihung des Dienstgrades eines Oberbrand- bzw. Hauptbrandmeisters
(für Dienstleiter und Fahrmeister) gebunden.
Funktionszulagenbezieher
Zum Prüfungszeitpunkt standen insgesamt 26 Branddienstmitarbeiter
im Genuss einer Funktionszulage, wovon 7 Bedienstete die große
(derzeit € 272,65) und die restlichen 19 die kleine Funktionszulage
(derzeit € 181,95) bezogen. In diesem Zusammenhang wurde darauf
hingewiesen, dass die Postenanzahl für die Funktionen der Dienstleiter
und Fahrmeister und damit Anwärter auf eine große Funktionszulage
seinerzeit mit 6 Planposten limitiert worden ist. Zum Prüfungszeitpunkt
waren jedoch dem gegenüber jeweils 4 Bedienstete mit der Funktion
eines Dienstleiters und Fahrmeisters betraut, davon hatte ein Fahrmeister im Sinne der im Jahr 2002 getroffenen Regelung aufgrund seiner besoldungsrechtlichen Stellung in C/V keinen Anspruch auf die
(große) Funktionszulage.
Anzahl der
Funktionsposten
Insgesamt ist die Anzahl der Funktionsposten bei der BFI nach der
Auflösung der Nachrichtenzentrale im Herbst 2007 mit 28, davon
20 Oberbrandmeister- und 8 Hauptbrandmeisterposten festgelegt worden. Tatsächlich bekleiden derzeit 30 Mitarbeiter der BFI einen Funktionsposten, davon hatten 22 den Dienstrang eines Oberbrandmeisters
und 8 den eines Hauptbrandmeisters. Die Kontrollabteilung empfahl,
die Anzahl der Funktionsposten zu evaluieren und gegebenenfalls neu
festzulegen.
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Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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