Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf
- S.37
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werden solle. In diesem Rahmen sollten auch Überlegungen dahin gehend angestellt werden, inwieweit eine Aufnahme in das Ausbildungsprogramm zweckmäßig wäre. Auch der Einsatz so genannter „Feuerwehrpeers“ erschiene der Kontrollabteilung denkmöglich.
Den Ausführungen des Amtes für Personalwesen in der Stellungnahme
war zu entnehmen, dass dieses Thema auch innerhalb der bestehenden Arbeitsgruppe schon seit längerem mit dem Ziel bearbeitet werde,
dass jeder Mitarbeiter die Möglichkeit haben solle, sich auch im psychologischen Bereich bei Gegebenheiten nach belastenden Einsätzen
helfen zu lassen. Auch das Peersystem sei durchdiskutiert worden.
Außerdem wurde festgehalten, dass seitens der Stadt Innsbruck jetzt
schon die Möglichkeit bestehe, psychologische Hilfe in Form des
arbeitspsychologischen Dienstes in Anspruch zu nehmen.
8 Transferzahlungen
Transferzahlungen
Das Feuerwehrwesen im Bezirk Innsbruck Stadt wird im Wesentlichen
durch die Stadtgemeinde Innsbruck (v.a. Personalkosten), des weiteren
durch Zuwendungen des Landes Tirol, des Bundes sowie aus Mitteln
der Kameradschaftskassen der FF finanziert.
8.1 Beihilfen aus dem Landesfeuerwehrfonds
Landesfeuerwehrfonds
Hinsichtlich bestimmter Anliegen (Kauf von Fahrzeugen, Gerätschaften, etc.) besteht die Möglichkeit, beim Land Tirol um finanzielle Unterstützung aus dem Landesfeuerwehrfonds (LFF) anzusuchen. Dieser
war zum Prüfungszeitpunkt November 2013 im Wesentlichen mit Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer und Zuschüssen aus dem Katastrophenfonds sowie Kostenbeiträgen der ASFINAG ausgestattet.
Obwohl es sich bei den Zuweisungen aus dem Katastrophenfonds und
den Beiträgen der ASFINAG um Bundesmittel handelt, werden diese
über den LFF und somit über das Land Tirol abgewickelt bzw. ausbezahlt. Anspruch auf eine ordentliche oder a.o. Zuwendung aus dem
LFF, auf einen Zuschuss aus dem Katastrophenfonds oder auf Kostenbeiträge der ASFINAG besteht keiner.
Ordentliche Beihilfe
LFF
Im Prüfungszeitraum 2011 bis 2013 sind der Stadt Innsbruck Zuschüsse in Form von ordentlichen Beihilfen in der Höhe von insgesamt
€ 302,5 Tsd. gewährt worden. Diese Zuwendungen dienten zur Anschaffung von Geräten und Ausrüstungsgegenständen der BFI bzw.
FF.
a.o. Beihilfe LFF
Im Jahr 2011 wurde der Stadt Innsbruck zusätzlich eine a.o. Beihilfe
aus Mitteln des LFF in der Höhe von € 300,00 zugesprochen. Dieser
Zuschuss stand im Zusammenhang mit dem Erwerb von 6 Jacken für
die Feuerwehrjugend der FF Reichenau.
Beihilfe
Katastrophenfonds
Aufgrund des Regierungsbeschlusses des Landes Tirol vom
25.11.2008 wurde der Stadtgemeinde Innsbruck ein Betrag in der Höhe
von € 100,0 Tsd. aus dem Katastrophenfonds für Katastropheneinsatzgeräte überwiesen. Diese Förderung wurde der Stadt Innsbruck im
Jahr 2011 für das von ihr im Jahr 2010 erworbene Flugeinsatzleitfahrzeug (FEF) ausbezahlt. Die Anschaffungskosten dieses Einsatzfahrzeuges beliefen sich auf insgesamt netto rd. € 192,7 Tsd.
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Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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