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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf

- S.4

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-4-

Resolution
Der Nationalrat möge das Glücksspielgesetz dahingehend novellieren, dass die gesetzliche Grundlage für ein effektives Einschreiten der Vollzugsbehörden geschaffen
wird. In Anlehnung an die Bestimmungen
des § 360 Gewerbeordnung (GewO) 1994
soll es den Behörden möglich sein, gesamte
Betriebsstätten, in welchen illegales
Glücksspiel durchgeführt wird, zu schließen.
Derzeit können nur jene Bereiche von Lokalen geschlossen werden, in welchen beispielsweise illegale Spielautomaten aufgestellt sind. Dies hat zur Folge, dass unmittelbar nach erfolgten behördlichen
Teilschließungen meist innerhalb von wenigen Tagen in anderen Teilen der Betriebsanlagen erneut illegale Automaten aufgestellt werden.
Weiters möge der § 168 Strafgesetzbuch
(StGB) ersatzlos aufgehoben werden, um
den Verwaltungsbehörden ein effizientes
und rasches Durchführen ihrer Verfahren zu
ermöglichen. Derzeit erweist sich die Bestimmung des § 168 StGB für die Verwaltungsbehörde eher als erschwerend, als
dass durch diese Strafbestimmung eine Abschreckung für die Durchführung von illegalem Glücksspiel gegeben wäre. Durch die
anhängigen Gerichtsverfahren, welche in
äußerst seltenen Fällen tatsächlich zu Strafen führen, werden die Verwaltungsverfahren nur unnötig in die Länge gezogen.
Außerdem möge für Spielautomaten, die
geldwerte Beträge auszahlen, eine gesetzliche Vermutung verankert werden, dass es
sich dabei um Glücksspielautomaten handelt. Diese Beweislastumkehr, aufgrund derer die Betreibenden eines Automaten beweisen müssten, dass ihr Gerät legal ist,
würde zu einer erheblichen Erleichterung im
Vollzug des Glücksspielgesetzes führen.

11.

Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2013

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
18.02.2014:
Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2013 wird gemäß Beilage genehmigt.
12.

Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2013

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
18.02.2014:
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2013 wird gemäß Beilage
genehmigt.
13.

Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2014

Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, RUDI,
FPÖ, PIRAT und Tiroler Seniorenbund;
16 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
18.02.2014:
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2014 wird gemäß Beilage
genehmigt.
14.

Verpflichtungsermächtigung laut
Punkt 9. der Ausführungsbestimmung

Mehrheitsbeschluss (gegen ÖVP, RUDI,
FPÖ, PIRAT und Tiroler Seniorenbund;
16 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
18.02.2014:
Der Verpflichtungsermächtigung laut
Punkt 9. der Ausführungsbestimmung wird
gemäß Beilage genehmigt.

GR-Sitzung 27.02.2014