Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02-Kurzprotokoll_27_02_2014_gsw.pdf

- S.49

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geld der Stadt Innsbruck in der Höhe von € 280,00 (sieben Mitarbeiter
á € 40,00) sowie aus einer PV-Sonderzahlung von € 350,00 (sieben
Mitarbeiter á € 50,00) zusammen. Hierzu hat die Kontrollabteilung angemerkt, dass dem Tagdienst im Jahr 2012 nicht sieben sondern insgesamt 12 Mitarbeiter zugewiesen waren.
Betriebsausflug
2011

Im Jahr 2011 wurden für 101 Mitarbeiter Kostenzuschüsse zum Betriebsausflug gewährt. Der Betrag von insgesamt € 4.040,00 wurde der
DPV 7 am 01.06.2011 übergeben und zu diesem Datum als Einnahme
im Kassabuch erfasst. Wie aus den der Kontrollabteilung zur Verfügung
gestellten Unterlagen hervorging, haben „nur“ 75 Mitarbeiter des
Branddienstes an den Betriebsfeierlichkeiten im Jahr 2011 (Skiausflug,
Törggelen und Kabarett) teilgenommen.
Der Betriebsausflug des Tagdienstes 2011 führte die diesem Dienst
zugehörigen Bediensteten in die Schweiz. Hierfür hat die DPV 7 an
einen Mitarbeiter der Verwaltung eine Zuwendung in der Höhe von €
400,00 (zehn Mitarbeiter à € 40,00), und eine PV-Sonderzahlung von €
240,00 (acht Mitarbeiter á € 30,00), somit insgesamt € 640,00, ausbezahlt. Die Kontrollabteilung zeigte sich auch über diesen Abwicklungsmodus verwundert, da der Tagdienst auch im Jahr 2011 mit 12 Mitarbeitern ausgestattet war.

Beanstandung
Kostenzuschuss Betriebsausflug

Wie die Kontrollabteilung im Zuge ihrer Prüfung feststellte, sind in den
geprüften Jahren 2012 und 2011 dem Referat Besoldung der MA I weder die Namen noch die Anzahl der tatsächlich an den Veranstaltungen
teilgenommenen Mitarbeiter bekannt gegeben worden. Zudem hielt die
Kontrollabteilung fest, dass entgegen den Bestimmungen im Rundschreiben vom 23.09.2002 die Kostenzuschüsse jener Mitarbeiter, die
den Betriebsfeierlichkeiten fern geblieben sind, nicht an das Referat
Stadtkasse der MA IV rückerstattet wurden.
Um den vom Amt für Personalwesen festgelegten Regelungen zu entsprechen, hat die Kontrollabteilung empfohlen, künftig die Teilnehmer
der Betriebsfeierlichkeiten namentlich zu erfassen und diese nach Abhaltung der jeweiligen Veranstaltung dem Referat Besoldung bekannt
zu geben. Jedenfalls sind die infolge der Antragstellung unzutreffend
behobenen Kostenzuschüsse dem Referat Stadtkasse der MA IV rückzuerstatten.
Darüber hinaus wurde angeregt, die Anträge um Gewährung eines
Zuschusses zum Betriebsausflug vom Amtsleiter abzeichnen zu lassen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte das Amt „Berufsfeuerwehr“
mit, dass künftig ein Kostenzuschuss für Betriebsausflüge erst nach der
Betriebsfeierlichkeit unter Bekanntgabe der Teilnehmer im Dienstwege
beantragt werde. Die bisher gewährten Kostenzuschüsse der Stadt
Innsbruck würden evaluiert und allfällige unzutreffende Zuwendungen
rückerstattet.

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Zl. KA-8252/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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