Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 02-Protokoll-22.02.2018.pdf

- S.64

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- 102 -

Einladung erfolgte durch das Büro der Bürgermeisterin per E-Mail vom 04.08.2016.
Eine Erinnerung erfolgte per E-Mail vom
19.08.2016.
Frage 4.: Welche Vorgaben zur Sanierung
wurden der Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG) konkret gemacht?
Antwort entfällt, da dies nicht Gegenstand
des Stadtsenatsbeschlusses zum Gemeinderatsantrag war.
Frage 5.: Welche Maßnahmen (Planungs-,
Sanierungsarbeiten, etc.) wurden seitens
der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) seither gesetzt, um dem gegenständlichen Gemeinderatsbeschluss nachzukommen?
Antwort: Am 04.10.2016 hat eine Abstimmungsrunde im Beisein von VertreterInnen
der Stadtregierung, zuständiger städtischer
Dienststellen sowie der IIG stattgefunden.
Frage 6.: Warum werden seit Längerem
zum Teil grobe Mängel (z. B. freiliegende
Ziegelwände im Stiegenhaus nach Wasserrohrbruch) nicht behoben?
Antwort: Mängelbehebungen erfolgen, wie
üblich, durch die IIG über Meldung durch
die jeweiligen BewohnerInnen. Bei den freiliegenden Ziegelwänden im Stiegenhaus
handelt es sich um Öffnungen zur Beurteilung der Bausubstanz durch die IIG. Diese
werden wieder geschlossen.
Frage 7.: Liegt ein Sanierungsplan vor?
Antwort: Im Februar 2016 ist von der IIG
ein "Endbericht weitere Vorgangsweise
Wohnanlage Schlachthofblock" an die Mag.Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und
Integration übermittelt worden. Dem vorausgegangen sind intensive Untersuchungen
betreffend Nachverdichtungsvarianten, aber
auch Neubauvarianten, jeweils in unterschiedlichen Varianten und mit Kostenschätzungen; dazu wurden auch externe
Personen beigezogen (z. B. bauakustische
und bauphysikalische Stellungnahme, statische Stellungnahme in mehreren Varianten,
Planungsbüro).
Von der IIG werden verschiedene Sanierungsvarianten geprüft. Ziel ist eine Sanierung im Rahmen eines nachhaltigen Gesamtprojekts zur Erhöhung der Wohnquali-

GR-Sitzung 22.02.2018

tät und des Bestands. Zuletzt fand eine Besichtigung vor Ort am 30.01.2018 durch MitarbeiterInnen der IIG statt.
Frage 8.: Wenn ja, welche Maßnahmen beinhaltet dieser und wann sollen diese konkret umgesetzt werden?
Antwort: Siehe dazu Antwort zu Frage 7.
Frage 9.: Wenn nein, warum nicht und bis
wann ist dieser zu erwarten?
Antwort: Siehe dazu Antwort zu Frage 7.
Frage 10.: Mit welcher Begründung wurde
der Geschäftsführer der Innsbrucker Im-mobilien GmbH & Co KG (IIG) erst im Herbst
2017 (mehr als ein Jahr nach Beschlussfassung) über den Gemeinderatsbeschluss zur
Sanierung in Kenntnis gesetzt?
Antwort entfällt, da die Verständigung erfolgte (siehe dazu Antwort zu Frage 3.).
Frage 11.: Mit welchen Argumenten lässt
sich die Vermutung entkräften, dass der gegenständliche Antrag bis nach der Gemeinderatswahl 2018 und damit in die nächste
Periode verzögert werden soll, um mit allfällig geänderten Mehrheiten andere Ergebnisse zu erzielen?
Antwort: Vermutungen können fachlich
nicht kommentiert werden. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 1. verwiesen.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 22.02.2018
wurde den Klubs und den nicht einem Klub
angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am
Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur
Verfügung gestellt.
34.

Einbringung von Anfragen

34.1

GfGR/26/2018
Patscherkofelbahn, Kosten- und
Soll-Ist-Planungsstand des Gesamtprojektes (GR Onay)

GR Onay: Eine Zwischenrechnung für das
Patscherkofel-Projekt wäre sehr angebracht. Meiner Meinung nach sollte die Bevölkerung vor den Wahlen erfahren, wieviel
das Patscherkofel-Projekt bis jetzt gekostet
hat - also eine Zwischenabrechnung - und
was es noch planungsgemäß kosten wird!