Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 02-Protokoll-22.02.2018.pdf
- S.78
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Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung an der Amtstafel folgenden Tag,
spätestens jedoch mit Anbringung der in § 2 Abs. 5 Tiroler Parkabgabegesetz 2006
vorgeschriebenen Hinweise, in Kraft. Ein In-Kraft-Treten in einzelnen örtlichen Teilbereichen
ist dabei zulässig. Bereits vorab darf auf Antrag die pauschale Entrichtung der Parkabgabe
bewilligt werden. Diese Bewilligungen gelten ab In-Kraft-Treten dieser Verordnung im
jeweiligen Gebiet.
Für den Gemeinderat:
Mag:a Martina Norz
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