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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.113

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dies mindernd auf die Höhe des dem Hoheitsbereich zugerechneten
Aufwandes aus und


im Zuge der Erstellung von Pro-Rata-Korrekturen gelegentlich die
gemischten Steuersätze nicht den aktuellen Gegebenheiten entsprachen, wodurch in der städtischen Buchhaltung erhöhte aber
auch verminderte Entgelte für sonstige Leistungen ausgewiesen
worden sind.

Im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit (Vollständigkeit, Richtigkeit …)
der jeweils zu erstellenden Jahresrechnung der Stadt Innsbruck regte
die Kontrollabteilung abermals an, die aufgezeigten Ungereimtheiten einer Berichtigung zuzuführen und künftig um eine angemessene Verbuchung der laufenden Geschäftsfälle und Bearbeitung steuerrechtlicher
Bestimmungen bemüht zu sein.
Im Hinblick auf die eben ausgesprochene Empfehlung sicherte die Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien der Kontrollabteilung zu,
die hierfür geeigneten Kontrollmechanismen (bspw. mittels interner Absprachen, Vier-Augen-Prinzip u.a.m.) zu verstärken.
Sonstige Ausgaben –
Empfehlung

Auch bei den Sonstigen Ausgaben (Post 729000) des Teilabschnittes
010030 – Kommunikation und Medien erfolgte Mitte April 2017 eine
Budgetübertragung in Höhe von rd. € 6,5 Tsd. zugunsten des Teilabschnittes 015000 – Bürgerservice und Öffentlichkeitsarbeit.
Auf der Finanzposition 1.729000 Sonstige Ausgaben sind im Jahr 2017
insbesondere Ausgaben für Dienste betreffend die nationale Nachrichtenagentur und den führenden Informationsdienstleister APA - Austria
Presse Agentur erfasst worden. Die APA ermöglicht den Zugang zu Informationen und Daten vorab, welcher andernfalls zeitnah in dieser
Form nicht möglich wäre. Diese stellen die Basis für eine gute und weitsichtige Kommunikationsplanung der Stadt Innsbruck dar.
Die zweimalige Aufnahme einer Korrekturbuchung im Buchhaltungsprogramm der Stadt Innsbruck nahm die Kontrollabteilung erneut zum
Anlass und empfahl, besonderes Augenmerk auf die Vermeidung von
Doppelbuchungen bzw. auf eine vollständige und systematisch geordnete Erfassung der Geschäftsfälle zu legen, um ordnungsgemäße
Grundlagen für die Jahresrechnung der Stadt Innsbruck gewährleisten
zu können.
Auch in diesem Fall gab die im Büro des Bürgermeisters angesiedelte
Geschäftsstelle für Kommunikation und Medien bekannt, künftig vermehrt zweckvolle Kontrollmechanismen zur Vermeidung von Buchungsfehlern einzusetzen.
Des Weiteren stellte die Kontrollabteilung im Zusammenhang mit einer
vom Amt für Medien, Kommunikation und Bürgerservice in Auftrag gegebenen Fotoproduktion fest, dass der Vorsteuerbetrag dieser Dienstleistung fälschlicherweise zu 91,66 % dem Unternehmens- und zu
8,34 % dem Hoheitsbereich der Stadt Innsbruck zugeordnet worden ist.
Da bezüglich der Post 729000 – Sonstige Ausgaben aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen keine (weitere) Unterscheidung zwischen
Hoheitsverwaltung und unternehmerischer Tätigkeit erkennbar war,

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Zl. KA-10588/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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