Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.116

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Mit der Installierung der neuen Geschäftsstelle Kommunikation und
Bürgerbeteiligung zum 15.09.2018 haben auch die Finanz- bzw. Kostenstellen eine Änderung erfahren.
Zum Prüfungszeitpunkt war kein städtischer Bediensteter mit der Leitung des Referates Vermögensrechnung/Kosten- und Leistungsrechnung bzw. den umfassenden Aufgaben einer Kosten- und Leistungsrechnung betraut. Diese wurden (in geringem Ausmaß) vom Abteilungsleiter-Stellvertreter der MA IV wahrgenommen.
7 Personalmanagement
7.1 Personalausstattung
Personelle Ist-Situation

Mit Hilfe der Dienstpostenverteilungspläne konnte die Veränderung der
Ist-Stände im Personalbereich dokumentiert werden. Die Gesamtzahl
veränderte sich von 23,25 Dienstposten am 31.12.2016 auf einen Stand
von 15,75 Dienstposten per 31.12.2017. Im Jahr 2018 (Stichtag
30.04.2018) änderte sich die personelle Ist-Situation mit 15,5 Dienstposten (Vollzeitäquivalent) auf Amtsebene wiederum geringfügig.
Zum Prüfungszeitpunkt standen sämtliche Dienstnehmer dieser Dienststelle in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Innsbruck.
Insgesamt waren im Amt für Medien, Kommunikation und Bürgerservice im Bereich des gehobenen Dienstes (B) drei Dienstnehmer teilzeitbeschäftigt und sieben Dienstnehmer vollzeitbeschäftigt. Im Fachdienst
(C) haben vier Personen ihren Dienst in Form einer Teilzeitbeschäftigung versehen und weitere vier Arbeitnehmer waren vollzeitbeschäftigt.
Abschließend führte die Kontrollabteilung aus, dass die Amtsführung
während der Einschau vertretungsweise – für die Dauer des Mutterschutzes der bestellten Amtsleiterin – durch eine oben aufgelistete Teilzeitbedienstete (eingestuft: gehobener Dienst) wahrgenommen wurde.

Behinderteneinstellungsgesetz

Die Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG)
stellten einen zusätzlichen Prüfaspekt im Bereich der Personalausstattung dar, zumal in diesem Kontext neben einer Ausgleichstaxe – die
jedoch auf die gesamte Belegschaft des Magistrates der Stadt Innsbruck berechnet wird – auch arbeitsrechtliche Ansprüche der Bediensteten schlagend werden können.
Zum Zeitpunkt der Einschau galten zwei Bedienstete des Amtes für Medien, Kommunikation und Bürgerservice als begünstigte Behinderte
(Behinderungsgrad mindestens 50 %) im Sinne der Bestimmungen des
BEinstG und waren somit auf die Behinderteneinstellungsquote der
Stadt Innsbruck anrechenbar.
7.2 Entlohnung

Die Entlohnung des Verwaltungspersonals erfolgte im Rahmen der allgemein für die Bediensteten des Magistrates der Stadt Innsbruck geltenden Gehaltstafeln. Die Abgeltung von besonderen Erfordernissen,
die mit der Aufgabenstellung in diesen Referaten einhergingen, wurde
mit Hilfe von Zulagen und Nebengebühren (u.a. Bereitschaft, qualitative
und quantitative Mehrleistungen) geregelt. Die Zulagen bzw. Nebengebühren ergaben sich dabei u.a. aufgrund der Lage der Dienstzeiten.
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Grundlagen

Zl. KA-10588/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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