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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.194

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Antwort:

Vorab ist anzuführen, dass die bestehenden Bahnen in den Jahren 2006 bis
2009 geplant und gefertigt wurden – somit die 2015 bestellten Garnituren
fast 10 Jahre später. Inzwischen haben sich eine Vielzahl an Vorgaben im
Bereich der Normen wie auch gesetzliche Vorschriften hinsichtlich des Baus
von Straßenbahnen geändert. Ein den bestehenden Bahnen baugleiches
Fahrzeug ist nicht mehr erhältlich. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderungen besteht darin, dass die 2015 bestellten Bahnen eine Elektroausrüstung der Firma Bombardier verbaut bekommen haben, im Vergleich erhielten die bestehenden Bahnen eine Elektroausrüstung der Firma Elin. Daraus
resultiert, dass sich die 2015 bestellten Bahnen zu den bestehenden Bahnen
im Detail in mehreren hundert Punkten unterscheiden. Diese Unterschiede
sind jedoch nach außen hin fast nicht erkennbar.
Folgende Neuerungen gibt es bei den 2015 bestellten Bahnen:
 Die Außenspiegel wurden durch Rückblickkameras ersetzt.
 Der Fahrzeugrahmen wurde nach der neuen Crashnorm ausgeführt.
Das bringt eine höhere Sicherheit für FahrerInnen und Fahrgäste.
 Die Fahrgasteinzeltüren wurden um 20 cm breiter ausgeführt, um den
Fahrgästen mehr Platz beim Ein- und Aussteigen zu bieten und um
den Fahrgastfluss zu verbessern.
 Die Fahrzeuge sind um 30 cm länger. Dies resultiert aus der neuen
Crashnorm und den breiteren Fahrgasttüren.
 Die Fahrgastraumklimatisierung erfolgt bei den neuen Bahnen über
eine CO2-gesteuerte Klimaanlage. Dies dient zur Energieeinsparung
bei Kühl- und Heizbetrieb.
 Die Innen- und Außenbeleuchtung wurde zur Gänze in LED-Technik
ausgeführt. Besseres Licht, weniger Energie.
 Die Aufteilung der Fahrgastsitze wurde optimiert. Keine querliegenden Fahrgastsitze mehr (außer Klappsitze an der Sondernutzungsfläche).
 Der Kinderwagen-/Rollstuhlplatz wurde optimiert.
 Der gesamte FahrerInnenarbeitsplatz wurde umgestaltet und mit neuester Technik (Bedienung über Bildschirm) ausgerüstet.
 Die Außenanzeigen leuchten mit weißen LEDs. Damit sind Fahrziele
und Liniennummern besser erkennbar.
 Für die Fahrgastinformation wurden Bildschirme der neuen Generation verbaut.

Frage 2:

Sind die sechs Wägen, die geliefert wurden, bereits zugelassen?
a) Wenn ja, wie lange hat das Zulassungsverfahren gedauert, welche Schritte waren dafür notwendig? (Chronologisch, die wichtigsten Schritte)
b) Wenn nein, warum nicht? (Bitte um detaillierte Erklärung.)
c) Bis wann soll die Zulassung abgeschlossen sein, welche Schritte sind dazu
noch notwendig?

Antwort:

Nein, die Bahnen sind noch nicht zugelassen. Für die eisenbahnrechtliche
Bau- und Betriebsbewilligung muss der Fahrzeughersteller über eine akkreditierte Stelle ein umfangreiches Prüfgutachten erstellen (§ 32a Gutachten
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