Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf
- S.222
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Gesamter Text dieser Seite:
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
NEOS Innsbruck, JS 28.02.2019
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ANTRAG
INNSBRUCk
(zu Punkt 43.6)
EINRICHTUNG einer Koordinationsund Anlaufstelle {Vorprüfungsstelle} für Bauwerber_innen
Der Gemeinderat möge beschließen:
dass Bürgermeister Georg Willi (als Ressortverantwortlicher) gemeinsam mit der Mag.-Abt. 111,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration und bei Bedarf mit dem lnnsbrucker
Gestaltungsbeirat (1G B) die Einrichtung einer Koordinations- und Anlaufstelle (Vorprüfungsstelle) für
Bauwerber_innen plant und umsetzt.
Bedeckung: Für die Umsetzung dieser Koordinationsstelle sollen nach Vorplanungen im heurigen Jahr, in
der Finanzplanung der Mag.-Abt.111 für das Jahr 2020 Finanzmittel budgetiert und falls erforderlich eine
Dienststelle im Dienstpostenplan 2020 vorgesehen werden.
Begründung:
Ich habe in der Anfrage vom 24.01.2019 über aktuelle und vergangene Bauprojekte Fragen zu Bauverzögerung
gestellt und aufschlussreiche Antworten erhalten. Ich wollte wissen, wie lange Genehmigungsverfahren und
anschließend die Errichtung von Bauvorhaben dauern. Je schneller Projekte umgesetzt werden, desto besser
für die Stadt und für die Finanzierung von Projekten.
Zusätzlich habe ich nachgefragt, ob es aufgrund der Erfahrungen der Stadtplanung Vorschläge gibt, wie man
Verzögerungen vermeiden oder minimieren kann. Wir teilen in unserem Team die Einschätzung des
Magistrates, nachdem die Einrichtung einer Koordinationsstelle sowohl dem Magistrat als auch den
Bauwerber_innen vieles einfacher machen würde und stellen daher den vorliegenden Antrag auf Errichtung
einer Koordinationsstelle.
(Auszug aus der Anfragebeantwortung: Frage 7: Welche Auflagen oder Anforderungen könnte die Stadt Innsbruck
zurücknehmen oder ändern, um privaten Projektwerberinnen die Projektumsetzung zu erleichtern
bzw. diese zu beschleunigen? Antwort o) Verzögerungen, die nicht im Einflussbereich der Behörde liegen:
Andere österreichische Städte haben zur Beschleunigung der Bauverfahren eine sogenannte Koordinations- bzw.
Anlaufstelle (auch Vorprüfungsstelle genannt) eingerichtet. Der/ Die Bauwerber/in sucht bei diesem Modell vor Einreichung
des Bauansuchens mit den Projektunterlagen diese Koordinationsstelle auf, um mit dem/der Koordinator/ in anhand einer
Checkliste die für das Bauverfohren notwendigen und erforderlichen Unterlagen aufVollstöndigkeit und Mängelfreiheit zu
überprüfen (Vorprüfung). Erst nach dieser Prüfung erfolgt dann die Einreichung. Durch eine derartige Vorprüfung kann die
Verzögerung der Bauverfahren dann hintangeha/ten werden, wenn die Verzögerung auf unvollständige oder mangelhafte
Einreich unterlagen zurückzuführen ist. Die Einrichtung einer derartigen Koordinationsstelle wurde vom Baurechtsamt
bereits 2011 angeregt.)
Ich bitte die Kolleginnen un9ß">llegen des Gemeinderats um Zusti
mung!
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