Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.86

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- 189 -

im Vorfeld des gegenständlichen Konzerts Stellungnahmen? Falls ja, wann
und mit welchem Inhalt?
3.

4.

Welche politischen EntscheidungsträgerInnen der Stadt Innsbruck waren im
Vorfeld von dem mittlerweile durchgeführten Konzert informiert?

senat 2013 von der zuständigen Sachbearbeiterin darüber informiert, dass
die Förderbeiträge der Stadt Innsbruck
überschritten wurden bzw. warum erfolgte diese Meldung lediglich mündlich?
4.

Wann wurde die Innsbrucker Stadtregierung bzw. der Innsbrucker Stadtsenat in den Jahren 2013, 2014, 2015,
2016, 2017 und 2018 von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) darüber informiert,
dass die Förderbeiträge überschritten
wurden bzw. die Finanzierung des
Innsbrucker Frauen-Nachttaxis womöglich gefährdet ist?

5.

Warum hat die Innsbrucker Stadtregierung bzw. der Innsbrucker Stadtsenat
es über Jahre hinweg verabsäumt, das
Innsbrucker Frauen-Nachttaxi mit dem
dementsprechend finanziellen Mitteln
auszustatten?

6.

Wurde die zuständige Ressortleiterin
bzw. die damalige Bürgermeisterin der
Stadt Innsbruck, Bgm.-Stellv.in
Mag.a Oppitz-Plörer, über die Tatsache,
dass die beschlossenen Förderbeiträge
überschritten wurden, tatsächlich informiert?

7.

Wenn ja, warum nicht?

8.

Wenn nein, wann? (Bitte um Nennung
des Datums pro Jahr 2013 bis 2018)

9.

Wusste DI Baltes darüber Bescheid,
dass die Förderbeiträge überschritten
wurden und somit der Vertrag mit der
Stadt Innsbruck vorzeitig geendet hat?

Wer traf die Entscheidung, die "Grup
Yorum" in der Messehalle auftreten zu
lassen?
Gab es in diesem Zusammenhang
Weisungen städtischer Organe? Falls
ja, wer erteilte diese und welchen Inhalts waren diese jeweils?

5.

Sind auf dem Genehmigungsbescheid
handschriftliche Vermerke sichtbar?
Falls ja, welchen Inhalts sind diese?

6.

Kam es im Zuge des Konzertes zu Vorfällen, die ein Einschreiten von Mobiler
Überwachungsgruppe (MÜG), Polizei,
Feuerwehr oder Rettungskräften erforderlich machten? Falls ja, was geschah
jeweils konkret?

7.

Sind aus Ihrer Sicht die Aktivitäten und
Texte der "Grup Yorum" mit Demokratie und Rechtsstaat vereinbar?

Lassenberger, Denz, Grégoire, Kunst, Kurz
und Schmidt, alle eigenhändig
42.3

GfGR/29/2019
Frauen-Nachttaxi, Überschreitung
des Förderbetrages (GR Depaoli)

GR Depaoli stellt laut Beilage folgende Fragen an Herrn Bürgermeister:
1.

Aus welchen Budgettöpfen wurden die
Überschreitungen des maximalen Förderbetrages für das Innsbrucker
Frauen-Nachttaxi in den Jahren 2013,
2014, 2015, 2016, 2017, 2018 bezahlt?

2.

Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage bzw. welchen Beschlusses wurden die Überschreitungen des maximalen Förderbetrages des Innsbrucker
Frauen-Nachttaxi in den Jahren 2013,
2014, 2015, 2016, 2017, 2018 bezahlt?

3.

Wann wurde die Innsbrucker Stadtregierung bzw. der Innsbrucker Stadt-

GR-Sitzung 28.02.2019

Anmerkung: Auszug aus dem Vertrag:
Die Stadt Innsbruck stellt, beginnend
mit 01.01.2014 bis auf weiteres einen
Förderbetrag von jährlich € 70.000.-(in Worten: Euro siebzigtausend) als
maximale Obergrenze für jedes Jahr
der Laufzeit dieses Vertrages zur Finanzierung des Frauen-Nachttaxis zur
Verfügung.
Unabhängig von der Laufzeit gemäß
Pkt. IX endet der Vertrag vorzeitig, falls
die Finanzierung des Frauen-Nachttaxis und der anderen Leistungen dieses
Vertrages die Grenze dieses Förderbetrages erreicht. Die IVB wird die Stadt