Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 02-Protokoll-28-02-2019_gsw.pdf

- S.98

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(zu Punkt 25.)

Zl. KA-10588/2018

BERICHT ÜBER DIE
EINSCHAU IN TEILBEREICHE DER
GEBARUNG DES AMTES FÜR MEDIEN,
KOMMUNIKATION UND BÜRGERSERVICE
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der Kontrollabteilung über die Einschau in Teilbereiche der Gebarung des Amtes für Medien, Kommunikation und Bürgerservice eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom 14.02.2019 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 10.01.2019, Zl. KA-10588/2018 ist
allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes
Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.
1 Prüfauftrag/-umfang
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Prüfkompetenz

Die Kontrollabteilung ist gemäß den Bestimmungen des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) unter anderem beauftragt,
die Gebarung der Stadt und ihrer wirtschaftlichen Unternehmungen zu
prüfen.
In Wahrnehmung dieses gesetzlichen Auftrages hat die Kontrollabteilung eine stichprobenartige Einschau in Teilbereiche der Gebarung des
zum Prüfungszeitpunkt in der MA I – Allgemeine Verwaltungsdienste
installierten Amtes für Medien, Kommunikation und Bürgerservice vorgenommen.
Die Einschau konzentrierte sich dabei auf die Übereinstimmung mit den
geltenden Vorschriften, auf die Sparsamkeit, die Wirtschaftlichkeit und
die Zweckmäßigkeit sowie auf die ziffernmäßige Richtigkeit und die
Ordnungsmäßigkeit der Gebarung.

Prüfungsschwerpunkte

Die Schwerpunkte der stichprobenhaft durchgeführten Prüfung sind von
der Kontrollabteilung vorrangig auf


die Darstellung der Aufbauorganisation des Amtes für Medien,
Kommunikation und Bürgerservice und seiner Referate,



die Darstellung der von diesem Amt durchzuführenden Aufgaben
und zugehörigen statistischen Daten,



die Abbildung der Organisationseinheit in der städtischen Jahresrechnung,



das Personalmanagement sowie



die Bautätigkeit im Zusammenhang mit den Amtsräumlichkeiten

gelegt worden.
Aus diesen Kapiteln geprüfte Sachverhalte sind in den Bericht jedoch
nur insoweit aufgenommen und behandelt worden, als sich daraus Beanstandungen oder Empfehlungen ergeben haben oder ihnen ein besonderer Informationswert zur Darstellung eines Gesamtbildes bzw.
signifikanter Entwicklungen im Bereich des Amtes für Medien, Kommunikation und Bürgerservice zugekommen ist.
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Zl. KA-10588/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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