Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
- S.109
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Antwort:
In den Punkten 3 a.) und 3 b.) ist keine zeitliche Einschränkung der Vergabe definiert. Daher darf
in diesen Punkten auf die Antwort der Punkte 1 a.) und 1 b.) verwiesen werden.
Eine absolute Zahl, ein Prozentsatz oder eine Verhältniszahl in Bezug auf die gesamt etwas
mehr als 16.000 Wohnungen, für die die Stadt Innsbruck die Vergabe ausübt, kann nicht genannt
und auch nicht errechnet werden. Einerseits müsste man dafür den gesamten Bestand an
Wohnungen der sieben Hausverwaltungen betrachten. Andererseits jeden Zuzug und Wegzug
entsprechend berücksichtigen, wie auch jede Veränderung einer Staatsbürgerschaft oder auch
Erweiterung der EU-Mitgliedschaften miteinrechnen. Diese Zahl wäre also auch einer ständigen
Veränderung unterlegen. Das Herabbrechen auf einzelne Katastralgemeinden kann ebenfalls nur
durch umfangreichste Auswertungen der vorgenommenen Vergaben ausgewertet werden und
sprengt den Rahmen der Möglichkeiten im Bereich des Referates Wohnungsvergabe.
4. a.) Wie hoch ist der Anteil an EU-Bürgerinnen und -bürger ohne österreichische
Staatsbürgerschaft, die eine durch die Stadt Innsbruck zu vergebende Wohnung
zuerkannt bekommen haben im Verhältnis zur Gesamtzahl der durch die Stadt
Innsbruck zu vergebenden Wohnungen?
b.) Wie hoch ist der Anteil an EU-Bürgerinnen und -bürger ohne österreichische
Staatsbürgerschaft, die eine durch die Stadt Innsbruck zu vergebende Wohnung
zuerkannt bekommen haben im Verhältnis zur Gesamtzahl der durch die Stadt
Innsbruck zu vergebenden Wohnungen aufgeschlüsselt auf die die Stadt Innsbruck
bildenden Katastralgemeinden?
Antwort:
Wie bereits erwähnt, unterscheiden die MitarbeiterInnen des Referates Wohnungsvergabe
nicht zwischen Österreichischen StaatsbürgerInnen und EU-BürgerInnen, da diese laut
Tiroler Wohnbauförderungsgesetz entsprechend gleichgestellt sind.
Eine Betrachtung auf verschiedene Jahre, in der Nachbesiedelung, wie auch im Neubau, auf die
einzelnen Kategorien und mit entsprechenden Prozentsätzen und die genaue Kontrolle der
erarbeiteten Ergebnisse sowie die Überlegungen, welche Daten, wie ausgewertet, wie
zusammengefasst und bearbeitet werden können, erforderte einen entsprechend zeitintensiven
Einsatz.
Bearbeitungszeit insgesamt: ein Arbeitstag
Freundliche Grüße
Für den Stadtmagistrat:
(Dr. Peter Brühwasser)
Seite 4 von 4