Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf

- S.22

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Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Vielen herzlichen Dank für den Zwischenstand von weniger als in einem Jahr. Gibt es Fragen an
Mag. Spazier?

pro m2 und Jahr zuzüglich Indexierung gemäß Verbraucherpreisindex (VPI) 2010 ab
2015 bis 2039 (Berücksichtigung der Indexsteigerung zu 100 %) fixiert.

GRin Duftner: Meine Frage ist jetzt vielleicht
etwas unerwartet. Mir ist im Film aufgefallen, dass man sehr viele Marken gesehen
hat. Haben diese Firmen mitfinanziert?

9.

Mag. Spazier: Nein. Wir hatten das Thema
des werbefreien Umfeldes beim IOC zur
Genüge kennengelernt. Tatsächlich hat jeder Sportartikel einen Namen. Die Bearbeitung im Nachhinein stand in unseren Augen
nicht dafür. Es gibt hier keinen finanziellen
Hintergrund. Wir wollen uns aber auch nicht
vor der Realität verstecken und hier die
Marken komplett ausblenden.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: So wie Tempo
Tempo ist, UHU UHU und Maggi Maggi, ist
der Schistock ein LEKI. Das ist nun mal so.
Wenn es keine weiteren Fragen gibt, bedanke ich mich für die erste Präsentation.
Treten noch Anregungen und Nachfragen
auf, bitte ich Sie, direkt mit Mag. Spazier
Kontakt aufzunehmen. Es ist jetzt ein tolles
Team vorhanden und ich denke, in ein paar
Monaten (ich nehme an, noch vor dem
Sommer) wird es vielleicht die nächste Präsentation geben bzw. eine weitere im
Herbst. Am 12.01.2016 sind dann hoffentlich alle gestellt. Mag. Spazier, vielen herzlichen Dank und einen schönen Nachmittag.

Mietvertrag Sportplatz Wiesengasse
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.02.2015:
1.

Die Stadt Innsbruck mietet das Grundstück 1668, vorgetragen in EZ 741,
KG 81102 Amras, von der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) und
""""""""""" """"""""""""""""""" als jeweilige Hälfteeigentümer des Grundstücks 1668,
KG 81102 Amras.

2.

Das Mietverhältnis beginnt rückwirkend
mit 01.01.2013 und wird auf die Dauer
von sieben Jahren abgeschlossen, sodass es am 31.12.2019 endet.

3.

Der einvernehmlich festgelegte, angemessene Jahresmietzins für den ideellen Hälfteanteil von """""""""" """"""""""""""""""""" wird
in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.

4.

Auf das Mietverhältnis zwischen der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) als Vermieterin und der Stadt
Innsbruck als Mieterin bleiben weiterhin
die Bestimmungen des Mietvertrages
vom 02.10.2009 voll inhaltlich aufrecht.

5.

Sämtliche, im Zusammenhang mit der
Erstellung und Vergebührung dieses
Mietvertrages verbundenen Kosten und
Abgaben, insbesondere allfällige
Rechtsgeschäftsgebühren, gehen zu
Lasten der Stadt Innsbruck.

6.

Die Stadt Innsbruck übernimmt weiters
die Vertretungskosten von """"""""""
""""""""""""""""""" bis zur Höhe, die in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird, zuzüglich Umsatzsteuer. Alle darüber
hinausgehenden Vertretungskosten hat
""""""""" """"""""""""""""""""" selbst zu tragen.

7.

"""""""""" """"""""""""""""""" räumt der Stadt Innsbruck ein Vorkaufsrecht an dem in seinem Eigentum stehenden ideellen Hälfteanteil am Grundstück 1668,

Mag. Spazier: Das wünsche ich Ihnen auch
und ich freue mich schon darauf.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
8.

I-RA 175/2013
Rathgeber GmbH, Einräumung einer Verlängerungsoption für Baurechte auf den Grundstücken
776/1, 776/5 und 773/3, allesamt
KG Amras, bis 31.12.2068

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.02.2015:
Der bei Optionsausübung und Verlängerung
der bestehenden Baurechte bis 31.12.2068
ab 01.01.2040 an die Stadt Innsbruck zu
entrichtende Baurechtszins wird mit € 15,68
GR-Sitzung 19.02.2015

I-RA 412/2013