Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
- S.41
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Der geforderte Vertrag zur Absicherung des
Projektes ist abgeschlossen.
32.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist keine
dringenden Anträge eingelangt sind.
Einbringung von dringenden Anträgen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.02.2015:
Der Bebauungsplan Nr. SM - B12, Sieglanger - Mentlberg, Bereich Josef-Franz-HuterStraße 44, (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SM - B11 und Nr. SM - B11/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
33.
Behandlung eingebrachter Anträge der Sitzungen des Gemeinderates vom 16.10.2014 und
22.01.2015
33.1
I-OEF 4/2015
Realisierung einer Treppe von der
alten Kettenbrücke bis zum Hafelekar, konkrete Schritte
(GR Mag. Krackl)
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR Mag. Krackl: Dieses Thema ist medial
schon öfters behandelt worden. Es geht darum, zu prüfen, inwieweit eine Realisierung
einer Treppe von der Kettenbrücke bis auf
das Hafelekar technisch und organisatorisch machbar ist. Wir bekennen uns dazu,
als Stadt Innsbruck diese Idee prüfen zu
lassen. Ein finanzieller Beitrag kommt für
uns allerdings maximal in Hinblick auf diese
Überprüfung in Frage. Wir sehen das Projekt nämlich dezidiert als privates Projekt,
das von Privatpersonen durchgeführt, organisiert und betrieben wird. Erst die Prüfung
wird zeigen, ob das Projekt überhaupt
machbar ist.
Beschluss (einstimmig):
Ich ersuche daher, den
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
05.02.2015:
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
Der Allgemeine Bebauungsplan Nr. 23/u,
Hötting-West, Bereich östlich Technikerstraße 9b bzw. 11 zwischen Technikerstraße und Kranebitter Allee, wird aufgehoben.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
SPÖ, 14 Stimmen):
30.
MagIbk/8490/SP-VO-AH/1
Aufhebung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. 23/u, HöttingWest, Bereich östlich Technikerstraße 9b bzw. 11 zwischen Technikerstraße und Kranebitter Allee
Ich möchte mich noch bei den MitarbeiterInnen für die umfangreiche Arbeit bedanken.
Der von GR Mag. Krackl und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 22.01.2015 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
31.
33.2
Einbringung von dringenden Anfragen
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt mit, dass
innerhalb der vorgesehenen Frist keine
dringenden Anfragen eingelangt sind.
GR-Sitzung 19.02.2015
I-OEF 5/2015
Kennzeichnung des Alkoholverbots in der Maria-TheresienStraße (GRin Gregoire)
GRin Gregoire: Wenn man sich nun schon
dazu entschlossen hat, dass es ein Verbot
und Strafmaßnahmen gibt, dann sollte man