Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
- S.56
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36.4
I-OEF 13/2015
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB), Mindeststandards hinsichtlich der
Ausgestaltung von Haltestellen
(GR Federspiel)
GR Federspiel: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider wird angewiesen, als Ressortverantwortliche für Tiefbau und Verkehrsplanung dafür Sorge zu
tragen, dass die im Stadtgebiet befindlichen
Haltestellen der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB) hinsichtlich ihrer baulichen Ausführung und
Ausstattung einheitliche Mindeststandards
aufweisen. Diese umfassen insbesondere:
-
eine Überdachung,
-
eine Sitzbank für Wartende in einer
Größe, die jedenfalls drei Erwachsenen
mit einem Body-Mass-Index (BMI) von
bis zu 30 ein gleichzeitiges Sitzen erlaubt,
-
einen Abfallbehälter,
-
einen Wind- und Wetterschutz (Verglasung oder Wand) zumindest auf der
Rückseite der Wartebank, idealerweise
auch an den Seitenfronten derselben;
Bedeckungsvorschlag: Finanzierung aus
den Mehreinnahmen der Parkgebührenordnung.
Federspiel, Dengg, Gregoire, Mag. Abwerzger, Kunst und Vones, alle eigenhändig
In Anbetracht der Tatsache, dass ca.
€ 400 Mio. für eine überdimensionierte
Straßenbahn ausgegeben werden, die in
dieser Form niemand braucht, fallen jene
vergleichsweise geringen Finanzmittel, welche für eine entsprechende Adaptierung aller Haltestellen der IVB erforderliche wären,
nicht ins Gewicht.
Zudem stellen Haltestellen, die zumindest
vor dem ärgsten Niederschlag schützen und
älteren, gebrechlichen bzw. geschwächten
Personen ein Warten im Sitzen ermöglichen, eine wichtige Attraktivierung des innerstädtischen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) dar.
GR-Sitzung 19.02.2015
36.5
I-OEF 14/2015
Aufstellung von Abfallsammelbehältern mit Abschnitten zur Entsorgung der Stummel von
Rauchwaren (GRin Dengg)
GRin Dengg: Ich stelle gemeinsam mit meinen MitunterzeichnerInnen folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.
Die im Stadtgebiet aufgestellten Mülleimer werden dahingehend adaptiert,
dass in deren oberem Bereich Aschenbecher bzw. abgetrennt von jenem Teil
des Behältnisses, in dem der andere
Müll verwahrt wird, eigene Abschnitte
zur Entsorgung von Stummeln von
Rauchwaren angebracht werden.
2.
Innerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes wird pro 50 Meter Länge
einer Verkehrsfläche, an die zumindest
an einer Seite ein Gehsteig angrenzt,
mindestens ein Mülleimer angebracht,
wobei jede Überschreitung der Länge
von 50 Metern um einen Meter oder
mehr die Aufstellung eines weiteren
Mülleimers bedingt.
Bedeckungsvorschlag: Mehreinnahmen aus
der Parkraumüberwachung.
Dengg, Gregoire, Mag. Abwerzger, Federspiel, Kunst und Vones, alle eigenhändig
Bereits jetzt wird aufgrund der bestehenden
Anti-RaucherInnen-Gesetzgebung vermehrt
im Freien geraucht. In diesem Zusammenhang stellt sich für RaucherInnen oftmals
die Frage, wo sie ihre Rauch-Abfälle entsorgen sollen, denn Aschenbecher im öffentlichen Raum sind Mangelware. Da sich
diese Problematik aufgrund einer geplanten
weiteren Verschärfung der Diskriminierungsgesetze gegen RaucherInnen noch
verstärken wird, erscheint ein entsprechender Handlungsbedarf gegeben.