Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
- S.81
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Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der
Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Organigramm
Aufbauorganisation
Das Referat Friedhöfe ist im Bereich der MA III als eines von drei im
Rahmen des Amtes für Grünanalagen eingerichteten Referaten angesiedelt.
3 Tätigkeitsprofil/Produkte
Aufgabenstellung
In der Geschäftseinteilung des Magistrates als Teil der MGO sind alle
jene Agenden aufgezählt, die vom Amt für Grünanlagen als Ganzes zu
besorgen sind. Das Referat Friedhöfe ist darin namentlich nicht genannt, aus der Art der definierten Aufgaben sind dem Referat Friedhöfe
aber folgende Aufgaben zugedacht:
Produkte
Verwaltung und Instandhaltung der städt. Friedhöfe sowie
Vollziehung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung.
Laut Produktliste sind die Aufgaben des Referates in drei Produkte
gegliedert, nämlich
Verwaltung städt. Friedhöfe
Gräberverwaltung und
Beisetzungen.
4 Rechtliche Grundlagen
Leichen- und
Bestattungswesen
In der österreichischen Bundesverfassung ist das Leichen- und Bestattungswesen ausdrücklich vom in die Kompetenz des Bundes fallenden
Gesundheitswesen ausgenommen und auch keiner weiteren bestehenden Kompetenzbestimmung zugeordnet. Aufgrund der im B-VG
vorgesehenen General(kompetenz)-klausel ist die Gesetzgebung und
Vollziehung dieser Angelegenheit im selbständigen Wirkungsbereich
der Länder angesiedelt.
4.1 Gemeindesanitätsdienstgesetz
Gemeindesanitätsdienstgesetz
In Tirol sind substanzielle Regelungen das Leichen- und Bestattungswesen betreffend im Gesetz vom 08.10.1952 über die Regelung des
Gemeindesanitätsdienstes sowie des Leichen- und Bestattungswesens
(Gemeindesanitätsdienstgesetz) definiert.
So sieht § 33 Abs. 3 Gemeindesanitätsdienstgesetz u.a. vor, dass für
jeden Friedhof eine Friedhofsordnung zu erlassen ist, die insbesondere
nähere Bestimmungen über die Einteilung, Ausgestaltung und Erhaltung von Grabstätten, sanitätspolizeiliche Grundsätze im Zusammenhang mit der Beerdigung, ortspolizeiliche Richtlinien über das Verhalten
auf Friedhöfen sowie Vorschriften über die Verwaltung des Friedhofes
zu enthalten hat.
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Zl. KA-05747/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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