Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf

- S.88

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 02-Protokoll_19.02.2015_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2015
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
5.3.1 „Hausgrab“
Hausgrab

Zu den Grabstätten auf dem Sonderfriedhof in Amras hielt die Kontrollabteilung fest, dass in dieser Katastralgemeinde ursprünglich fast
jeder bäuerlichen Liegenschaft ein Grab mit dem Status „Hausgrab“
zugeordnet ist, für das der seinerzeitigen Rechtslage zufolge keine
Grabbenützungsgebühr vorgeschrieben worden ist.
Eine Friedhofsbenützungsgebühr wurde lt. Schreiben der ehemaligen
MA VI – Grünanlagen, Friedhöfe vom 19.11.1996 „erst ab der ersten
nach der Einführung der Friedhofsbenützungsgebühren stattfindenden
Beisetzung vorgeschrieben“.
5.4 Nicht städtische Friedhöfe

Nicht städtische
Friedhöfe

Neben den vom Stadtmagistrat Innsbruck geführten Friedhöfen wurden
zum Prüfungszeitpunkt noch insgesamt 11 weitere Friedhöfe im Gemeindegebiet Innsbruck-Stadt betrieben. Die Verwaltung der nicht städtischen Bestattungsanlagen erfolgte durch verschiedene Organisationen bzw. Institutionen, wie bspw. Burghauptmannschaft Österreich,
Prämonstratenser Orden, Österreichisches Schwarzes Kreuz, Pfarrämter etc.
6 Voranschlag - Rechnung

Abwicklung des
Voranschlages 2013

Im Voranschlag für das Jahr 2013 waren zur Aufgabenerfüllung des
Referates Friedhöfe auf dem TA 817010 des OH Gesamtausgaben in
einer Höhe von € 1.693,1 Tsd. und Gesamteinnahmen im Betrag von
€ 1.092,0 Tsd. vorgesehen. Daraus ergab sich ein prognostizierter Zuschussbedarf von € 601,1 Tsd.
Laut Jahresrechnung 2013 betrugen die Gesamtausgaben für die Belange der Friedhöfe € 2.042,2 Tsd., davon beanspruchten € 989,3 Tsd.
oder rd. 48,5 % die Personalkosten, € 344,0 Tsd. bzw. 16,8 % entfielen
auf Pensionslasten. Hinsichtlich der Anordnungsberechtigung war das
Amt für Grünanlagen für ein Finanzvolumen in Höhe von € 203,8 Tsd.,
bezogen auf die Gesamtausgaben verantwortlich.
An Erlösen wurden insgesamt € 1.195,7 Tsd. vereinnahmt, welche aus
Benützungs-, Beisetzungs- und Bewilligungsgebühren (€ 1.172,3 Tsd.)
sowie Neben- und sonstigen Erlösen (€ 23,4 Tsd.) resultierten. Der
tatsächliche Abgang lag mit € 846,5 Tsd. um € 245,4 Tsd. über dem
des präliminierten.
7 Ausgabensituation

Personalausgaben

Kennzeichnend für den Dienstleistungsbereich „Städtische Friedhöfe“
standen im Jahr 2013 die Personalkosten (rd. € 1.333,4 Tsd. inkl. Pensionslasten) im Vordergrund der Ausgabenseite.
7.1 Personalausstattung

Personelle Ist-Situation

Die Agenden des Referates Friedhöfe wurden zum Prüfungszeitpunkt
von insgesamt 23 Mitarbeitern bewerkstelligt, wovon eine Bedienstete
auf Basis Teilzeit beschäftigt war. Mit Ausnahme des in einem öffent-

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-05747/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

9