Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.111
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mit ihnen erörtert. Anwesend bei den Präsentationen waren u. a. auch die AnfragestellerInnen StR Pechlaner, GRin Dr.in Pokorny-Reitter bzw. GR Grünbacher.
Aufgrund der o. g. derzeit laufenden Grundstücks-Verhandlungen wird Frau Bürgermeisterin eine Präsentation im Gemeinderat
zum gegebenen Zeitpunkt beauftragen.
Zu Frage 4.: Siehe dazu Antwort zu Frage 3.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 4 Stunden
40 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Mag.-Abt. I, Kanzlei für
Gemeinderat und Stadtsenat, vom
27.02.2014 zur dringenden Anfrage der
SPÖ vom 27.01.2014 wurde den Klubs und
den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates am 27.02.2014
zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 3.:
a)
E-Mail Amt der Tiroler Landesregierung, Verkehrsrecht, vom 18.12.2013:
"Sehr geehrte Damen und Herren!
Unter Bezugnahme auf das am 11.12.2013
übermittelte Schreiben betreffend die Aufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss
des Gemeinderates vom 21.11.2013 betreffend die Innsbrucker Parkraumbewirtschaftung durch die Innsbrucker Volkspartei wird
ersucht zu Punkt 1 der Beschwerde den
dortigen Verwaltungsakt zu übermitteln.
Des Weiteren wird um Stellungnahme der
Beweggründe ersucht, warum im Anhörungsverfahren nach § 94f StVO anstatt des
Verordnungsentwurfes lediglich ein Aktenvermerk mit den beabsichtigten Änderungen
ausgesandt wurde.
Für die Landesregierung:
Josef Haselwanter"
b)
Schreiben Amt der Tiroler Landesregierung, Verkehrsrecht, vom 23.01.2014
an den Stadtmagistrat und die Innsbrucker Volkspartei (ÖVP):
"Sehr geehrte Damen und Herren!
41.3
I-OEF 16/2014
Parkraumbewirtschaftung, Neuorganisation (GRin MMag.a Traweger-Ravanelli)
in
a
Bgm. Mag. Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage von GRin MMag.a Traweger-Ravanelli und MitunterzeichnerInnen
(Seite146) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Soweit hier bekannt, wurden
die Abteilung "Verkehrsrecht" und die Abteilung "Gemeinden" im Amt der Tiroler Landesregierung mit einer Aufsichtsbeschwerde befasst, in der vorgebracht wurde, die
vom Gemeinderat am 21.11.2013 unter Tagesordnungspunkt 4 l) beschlossenen Verordnungen wären zustande gekommen, ohne dass das Anhörungsverfahren der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprochen
hätte sowie dass § 7 der Parkabgabeverordnung nicht dem Tiroler Parkabgabegesetz 2006 entspräche.
Zu Frage 2.: Siehe dazu die Antworten zu
den Fragen 1., 3. und 5.
GR-Sitzung 27.02.2014
Nach eingehender Prüfung der Aufsichtsbeschwerde vom 05.12.2013 wird seitens der
Abt. Verkehrsrecht Folgendes mitgeteilt:
Die Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht
des Stadtmagistrates Innsbruck hat im Zuge
des Ermittlungsverfahrens nach § 94f Abs.
1 lit b Z 2 StVO zur Verordnungserlassung
einen Aktenvermerk mit der Beschreibung
der geplanten Änderungen an die gesetzlichen Interessensvertretungen der betreffenden Berufsgruppen zugestellt.
Dazu hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 04.12.1995
GZ: V69/95 beschieden, dass es keineswegs erforderlich ist, dass im Zeitpunkt dieses Anhörens bereits ein fertiger Verordnungsentwurf vorliegt.
Sohin wird festgestellt, dass dem Anhörungsrecht gemäß § 94f Abs. 1 lit b
Z 2 StVO vollends Genüge getan wurde.
Für die Landesregierung:
Hochachtungsvoll:
Josef Haselwanter"