Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.120

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Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Organstrafverfügungen der Stadtgemeinde Innsbruck werden mit einer KontaktTelefonnummer der zuständigen Dienststelle im Stadtmagistrat ergänzt. Die zuständigen Organe der Stadt Innsbruck werden mit
der Umsetzung beauftragt.
Wanker, eigenhändig
44.3

I-OEF 23/2014
Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KG (IIG), Prüfung sämtlicher
Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen auf bauliche Mängel (GR Appler)

GR Appler: Ich stelle folgenden Antrag:
Die in den letzten Wochen öffentlich bekannt gewordene Situation an der SiegmairSchule zeigt einen klaren Handlungsbedarf
an den älteren Schulen Innsbrucks. Auch
aus anderen Schulen wurden von ElternvertreterInnen bereits ähnliche Missstände
gemeldet.
Seitens der IIG wurde den VertreterInnen
mitgeteilt, dass leider zu wenig finanzielle
Mittel für die Sanierungen bereit stehen
würden. Es ist daher notwendig, eine
grundsätzliche Evaluierung durchzuführen
und die Mängel gesamthaft darzustellen,
um dem Gemeinderat ein Bild von der Situation zu ermöglichen. Auf diesem Weg steht
dem höchsten Gremium der Stadt Innsbruck
eine Entscheidungsgrundlage für die budgetäre Bedarfsplanung und Priorisierung dieses Bereiches zur Verfügung, da nur ein
gesamthafter Überblick und Sanierungsplan
aller Einrichtungen die Sicherheit bringen
und eine Wiederholung eines solchen Vorfalls verhindern kann.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) wird beauftragt, sämtliche Schulen und
Kinderbetreuungseinrichtungen, die in die
Erhaltungspflicht der Stadt Innsbruck fallen
und nicht innerhalb der letzten zehn Jahre
generalsaniert oder neu gebaut wurden, auf
bautechnische Mängel - wenn nötig mit Unterstützung der Baupolizei - zu untersuchen.
Ein abschließender Prüfungsbericht mit den
entdeckten Mängeln sowie Kostenschätzung und Dauer der Sanierung ist dem GeGR-Sitzung 27.02.2014

meinderat nach Abschluss der Prüfung unmittelbar mitzuteilen. Ebenso soll der Bericht die Information enthalten, welche Sanierungen bereits in Planung sind.
Appler, eigenhändig
44.4

I-OEF 24/2014
Polizeistützpunkt Hungerburg, Errichtung bzw. Weiterführung des
Wachzimmers (GR Buchacher)

GR Buchacher: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Mit der Wiedererrichtung des Wachzimmer
am Bahnhof wird eine jahrelange Forderung
der SPÖ Innsbruck sowie der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat,
Mag. Gisela Wurm, umgesetzt.
Eine komplette Schließung des Polizeiwachzimmers auf der Hungerburg ist für
uns jedoch nicht akzeptabel. Der Stadtteil
Hungerburg ist in den letzten Jahren rasant
gewachsen. Zusätzlich hat die touristische
Nutzung des Nordkettengebietes seit der
Erneuerung der Bahnen das ganze Jahr
hindurch stark zugenommen. Immer häufiger finden Veranstaltungen mit mehreren
tausend Zuschauern im Bereich Hungerburg und der Nordkette statt.
Um dem Bedürfnis nach Sicherheit auch auf
der Hungerburg Rechnung zu tragen, sollen
die Räumlichkeiten des bisherigen Wachzimmers Hungerburg für einen Polizeistützpunkt erhalten bleiben. Ein Polizeistützpunkt
soll außerdem dazu dienen, auch zukünftig
Einsätze (respektive Such-, Lawinen- und
Alpineinsätze) auf der Hungerburg sowie
dem ganzen Gebiet der Nordkette effizient
zu koordinieren. Schon bisher war der Aufgabenbereich der Polizei auf der Hungerburg vielfältiger als jener anderer Standorte
im innerstädtischen Gebiet. Die zuständigen
BeamtInnen haben beispielsweise Flugeinsätze und Alarmierungen im Rahmen des
Lawinen- und Katastrophendienstes geleistet.
Um den genauen Kostenaufwand für die Errichtung eines Polizeistützpunktes bzw. für
die Weiterführung des Wachzimmers als
Polizeistützpunkt zu erheben, ist zu klären,
ob bzw. in welchem Umfang für das bisherige Polizeiwachzimmer Hungerburg bereits
Mietvorauszahlungen geleistet worden sind.