Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.136
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Gesamter Text dieser Seite:
1947
Konstituierung des Bezirks-Feuerwehrverbandes Innsbruck Stadt
1957
Beginn des Tauchdienstes bei der Berufsfeuerwehr Innsbruck
1964
Gründung der Freiwilligen Feuerwehr auf der Hungerburg
1966
Verlegung der Hauptfeuerwache vom Hof des damals
neuen Rathauses in die Hunoldstraße 17
1977
Gründung der Berufsfeuerwehrmusikkapelle Innsbruck
1978
Auf- und Ausbau des Katastrophenschutzes in Innsbruck
1984
Aufbau der Freiwilligen Feuerwehr Reichenau
2007
Seit Herbst 2007 erfolgt die Alarmierung der BFI und der
FF Innsbruck durch die errichtete Landesleitstelle Tirol.
In rechtlicher Hinsicht bildeten die Berufsfeuerwehr Innsbruck, die zehn
Freiwilligen Feuerwehren (Wilten, Hötting, Mühlau, Hungerburg, Amras,
Arzl, Igls, Reichenau, Vill, und Neu-Arzl) sowie die Betriebsfeuerwehr
Flughafen zum Prüfungszeitpunkt Dezember 2013 den BezirksFeuerwehrverband Innsbruck Stadt.
Das System des Feuerwehrwesens in Innsbruck beruht auf der Zusammenarbeit zwischen der Berufsfeuerwehr und den zehn Freiwilligen
Feuerwehreinheiten sowie der Betriebsfeuerwehr Flughafen.
3 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Das Feuerwehrwesen fällt gem. Artikel 15 Abs. 1 BundesVerfassungsgesetz i.d.g.F. in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, infolgedessen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Landesgesetzen und -verordnungen finden.
Im Folgenden gibt die Kontrollabteilung die für das allgemeine Feuerwehrwesen maßgeblichen landesgesetzlichen Grundlagen auszugsweise wieder.
3.1 Landes-Feuerwehrgesetz 2001
Aufgaben von Feuerwehren
Das Landes-Feuerwehrgesetz 2001 (LFG 2001) regelt im Wesentlichen
die Aufgaben und Struktur von Feuerwehren, die Pflicht zur Hilfeleistung sowie die Übernahme der Kosten des Feuerwehrwesens.
Nach den Bestimmungen des LFG 2001 sind Feuerwehren „einheitlich
gestaltete, von geschulten Kräften geführte Gemeinschaften, die
bei Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden einschließlich der Stellung einer Brandsicherheitswache, bei Vorkehrungen für die Brandbekämpfung, bei nachfolgenden Sicherungsmaßnahmen und durch Hilfestellung bei allfälligen Erhebungsmaßnahmen
(Brandschutz),
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Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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