Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.136

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1947

Konstituierung des Bezirks-Feuerwehrverbandes Innsbruck Stadt

1957

Beginn des Tauchdienstes bei der Berufsfeuerwehr Innsbruck

1964

Gründung der Freiwilligen Feuerwehr auf der Hungerburg

1966

Verlegung der Hauptfeuerwache vom Hof des damals
neuen Rathauses in die Hunoldstraße 17

1977

Gründung der Berufsfeuerwehrmusikkapelle Innsbruck

1978

Auf- und Ausbau des Katastrophenschutzes in Innsbruck

1984

Aufbau der Freiwilligen Feuerwehr Reichenau

2007

Seit Herbst 2007 erfolgt die Alarmierung der BFI und der
FF Innsbruck durch die errichtete Landesleitstelle Tirol.

In rechtlicher Hinsicht bildeten die Berufsfeuerwehr Innsbruck, die zehn
Freiwilligen Feuerwehren (Wilten, Hötting, Mühlau, Hungerburg, Amras,
Arzl, Igls, Reichenau, Vill, und Neu-Arzl) sowie die Betriebsfeuerwehr
Flughafen zum Prüfungszeitpunkt Dezember 2013 den BezirksFeuerwehrverband Innsbruck Stadt.
Das System des Feuerwehrwesens in Innsbruck beruht auf der Zusammenarbeit zwischen der Berufsfeuerwehr und den zehn Freiwilligen
Feuerwehreinheiten sowie der Betriebsfeuerwehr Flughafen.
3 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen

Das Feuerwehrwesen fällt gem. Artikel 15 Abs. 1 BundesVerfassungsgesetz i.d.g.F. in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer, infolgedessen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Landesgesetzen und -verordnungen finden.
Im Folgenden gibt die Kontrollabteilung die für das allgemeine Feuerwehrwesen maßgeblichen landesgesetzlichen Grundlagen auszugsweise wieder.
3.1 Landes-Feuerwehrgesetz 2001

Aufgaben von Feuerwehren

Das Landes-Feuerwehrgesetz 2001 (LFG 2001) regelt im Wesentlichen
die Aufgaben und Struktur von Feuerwehren, die Pflicht zur Hilfeleistung sowie die Übernahme der Kosten des Feuerwehrwesens.
Nach den Bestimmungen des LFG 2001 sind Feuerwehren „einheitlich
gestaltete, von geschulten Kräften geführte Gemeinschaften, die
 bei Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden einschließlich der Stellung einer Brandsicherheitswache, bei Vorkehrungen für die Brandbekämpfung, bei nachfolgenden Sicherungsmaßnahmen und durch Hilfestellung bei allfälligen Erhebungsmaßnahmen
(Brandschutz),

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Zl. KA-8252/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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