Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf
- S.144
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Der Grundlehrgang dauert rd. 4 Monate und schließt mit einer kommissionellen Prüfung. Die Absolventen dieses Lehrganges werden bei Bedarf sofort im Branddienst eingesetzt, andernfalls bilden sie die Branddienstreserve.
Nach ca. 10 Jahren im Branddienst wird jeder Feuerwehrbedienstete
zum Chargenkurs zugelassen. Dieser dauert rd. 6 Monate und endet
ebenfalls mit einer kommissionellen Prüfung. Anschließend kann die
Laufbahn eines Gruppenkommandanten (taktische Schiene) oder die
eines Sonderfahrzeugkommandanten (technische Schiene) eingeschlagen werden. Voraussetzung ist die positive Absolvierung des
Brandmeister- bzw. des Sonderfahrzeugmaschinistenkurses.
Die Offiziersausbildung besteht aus drei Ausbildungsabschnitten mit
kommissioneller Prüfung. Sie dauert rd. 2 ½ Jahre und bereitet den
Offiziersanwärter auf den Dienst als Bereitschaftsoffizier vor. Nach der
Ausbildung übernimmt der Offizier die Leitung jener Einsätze, bei
denen im allgemeinen mehr als eine Löschgruppe eingesetzt wird.
Dienstgrade
Das Personal des Branddienstes ist nach militärischen Gesichtspunkten hierarchisch gegliedert, die Dienstgrade sind abhängig von der
Dienstverwendung oder dem Dienstalter. Jeder Dienstgrad wird durch
Dienstgradabzeichen auf der Dienstuniform ausgewiesen.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass die Amtstitel im Bereich des Stadtmagistrates bei den Beamten zwar bereits 1997 abgeschafft worden sind und seither nicht mehr
in der Dienstzweigeverordnung aufscheinen, die Amtstitel bzw. Dienstgrade bei der BFI aber weiterhin gebräuchlich bzw. im Sinne des Landes-Feuerwehrgesetzes (§ 24) auch erforderlich sind.
Die Dienstgrade im gehobenen Dienst bei der BFI (VGr. B/b) dienen
der inneren Struktur und orientierten sich seinerzeit an der Einreihung
bzw. der Dienstklasseneinstufung. Dabei ergaben sich in der Vergangenheit Probleme, weil bei allen seit dem 01.08.2000 eingestellten Mitarbeitern das Dienstklassensystem nicht mehr zur Anwendung gelangt.
Für diese gilt die VBO – Neu respektive das I-VBG (2003), wonach
keine Beförderungen, sondern nur mehr 2-jährige Gehaltsstufenvorrückungen vorgesehen sind. Um nun einem Bediensteten eine bestimmten Dienstgrad zuordnen zu können, musste eine fiktive Vergleichsberechnung nach dem alten Dienstklassensystem vorgenommen werden.
Seitens der BFI wurden deshalb Kriterien zur künftigen (nach Auslaufen der Altfälle) Verleihung eines höheren Dienstgrades ausgearbeitet
und in der „Dienstordnung der BFI“ festgeschrieben.
Besoldung
Für die Mitarbeiter der BFI gibt es kein eigenes Gehaltsschema, ihre
Entlohnung erfolgt über die allgemein für die Mitarbeiter des Stadtmagistrates Innsbruck geltenden Gehaltstafeln.
Die Abgeltung für die Tätigkeit im Branddienst erfolgt mittels Zulagen
und Nebengebühren sowie Freischichten. Weiters sind über Beschluss
des Stadtsenates bzw. des Gemeinderates im Jahr 2002 zahlreiche
dienst- und besoldungsrechtliche Verbesserungen für die Mitglieder der
BFI umgesetzt worden.
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Zl. KA-8252/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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