Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.164

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 02_Feber_2014_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(€ 3.142,97), eines Kaffeeautomaten (€ 4.704,00), einer Infrarotkabine
(€ 6.057,00), mehrerer PC’s (€ 2.797,20) sowie einer Hifi-Anlage
(€ 1.189,92), eines TV-Gerätes (€ 1.498,40) und einer Kaffeemaschine
(€ 3.937,56) für die Kantine.
Einnahmen
Handkasse

Gleichfalls ermittelte die Kontrollabteilung auf Basis der Aufzeichnungen im Kassabuch die Höhe der Einnahmen, welche sich für den Zeitraum 2003 bis 2013 auf € 236.454,06 belaufen hat.
Im Wesentlichen setzten sich die Einnahmen aus den Erträgen aus
dem Kaffeeautomaten (€ 108.824,72), aus städtischen Zuwendungen
für Betriebsausflüge (€ 31.468,00), aus Erlösen der Kantinengebarung
(€ 27.100,04), aus Kostenersätzen der Stadt Innsbruck (€ 26.121,47)
sowie aus Spenden (€ 11.904,75) zusammen. Die Summe dieser Erlöse stellte 86,87 % der Gesamteinnahmen von € 236.454,06 dar.

Abwicklung Kostenzuschuss Betriebsausflug

Gemäß Rundschreiben des Amtes für Personalwesen der MA I – Allgemeine Verwaltungsdienste vom 23.09.2002 wird nur dann ein Kostenzuschuss für Betriebsausflüge gewährt, wenn die Veranstaltung von
einer Abteilung oder mit Zustimmung des Abteilungsleiters von einem
Amt oder Referat durchgeführt wird.
Nach Abhaltung einer Betriebsfeierlichkeit sind dem Referat Besoldung
der MA I alle städt. Bediensteten bekannt zu geben, die an der Veranstaltung teilgenommen haben. Des Weiteren sind jene Mitarbeiter zu
nennen, für die zwar ein Kostenzuschuss gewährt worden ist, die dem
Betriebsausflug jedoch fern geblieben sind. Diese Kostenzuschüsse
sind gem. Rundschreiben vom 23.09.2002 dem Referat Stadtkasse der
MA IV umgehend rückzuerstatten. Die ordnungsgemäße Abwicklung
dieser Vergütungsbeträge obliegt der Abteilungsleitung.
Wie den Prüfungsunterlagen zu entnehmen war, hat die DPV 7 jährlich
für die Mitarbeiter der BFI um Gewährung eines Kostenzuschusses
zum Betriebsausflug angesucht. Die bewilligten und über das Referat
Stadtkasse ausbezahlten Zuschüsse sind in weiterer Folge von einem
Mitarbeiter der Verwaltung der BFI an die DPV 7 übergeben worden.
Aufgrund des Umstandes, dass in der Hauptfeuerwache täglich 22
Mann und 1 Bereitschaftsoffizier ihren Dienst versehen, wurden den
Mitarbeitern des Branddienstes mehrere Betriebsausflüge pro Jahr angeboten. Für die Bediensteten des Tagdienstes ist jährlich eine vom
Branddienst gesonderte Betriebsfeierlichkeit organisiert worden.

Betriebsausflug
2012

Betreffend die Abwicklung der Betriebsfeierlichkeit 2012 stellte die Kontrollabteilung fest, dass die DPV 7 am 25.07.2012 für 103 Mitarbeiter,
und somit für die ganze Belegschaft der BFI, einen Kostenzuschuss
zum Betriebsausflug in der Höhe von € 4.120,00 (pro Person € 40,00)
beantragt hat. Im Jahr 2012 wurden zwei Betriebsfeierlichkeiten (Skiausflug und Törggelen) ausgerichtet und hat sich die Anzahl der Teilnehmer dabei auf 22 bzw. 39 Personen belaufen. Detaillierte Aufzeichnungen, aus denen zumindest die Namen der Feuerwehrleute hervorgehen, waren nicht aktenkundig.
Für den Betriebsausflug des Tagdienstes wurde im Jahr 2012 von der
DPV 7 ein Betrag von insgesamt € 630,00 an einen Mitarbeiter der
Verwaltung ausbezahlt. Dieser setzte sich aus dem Betriebsausflugs-

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-8252/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

31