Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.176

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30.10. bis 15.04. eines jeden Jahres verboten bzw. somit die Verwendung der Rampe im Zeitraum von 16.04. bis 29.10. eines jeden Jahres
grundsätzlich zugelassen. Zum Zeitpunkt der Prüfung war die Befahrung jedoch aufgrund einer weiteren Verordnung vom 29.03.2013 bis
auf Widerruf verboten.
3.3 Rechtsübereinkommen Republik Österreich – Stadt Innsbruck
Regelungen bzgl.
Instandhaltung, Haftung
und Eigentumsverhältnisse

Zur Regelung rechtlicher Fragen bezüglich der Instandhaltung, Haftung
und Eigentumsverhältnisse für die baulich umgesetzten Maßnahmen
fertigten die Republik Österreich als Eigentümerin des öffentlichen
Wassergutes, der Landeshauptmann von Tirol als Verwalter des öffentlichen Wassergutes in Tirol und die Stadtgemeinde Innsbruck als Konsenswerberin am 29.09.2009 ein Übereinkommen, in welchem sich die
Stadtgemeinde Innsbruck bzw. deren Rechtsnachfolger zur Akzeptanz
bzw. Einhaltung u. a. nachfolgender Eckpunkte verpflichtete (gekürzte
Darstellung):






Durch die vorgenommenen Baumaßnahmen erfolgt keine Änderung
der Eigentumsverhältnisse am öffentlichen Wassergut.
Die Instandhaltung der Bauwerke obliegt zur Gänze der Konsenswerberin. Diese hat für die gefahrlose Benutzung bzw. im Bedarfsfall für die Sperre der Anlagen Sorge zu tragen.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Konsenswerberin.
Die Pflege der im Projektumfeld liegenden Rad- und Fußwege sowie Grün- und Freizeitflächen auf öffentlichem Wassergut obliegt
der Konsenswerberin.
Die Konsenswerberin verpflichtet sich, die gegenständlichen Bauwerke auf ihre Kosten zu adaptieren, falls dies zur Sicherung des
Bestandes vorhandener oder zur Ausführung neuer, im öffentlichen
Interesse gelegener schutzwasserbaulicher Maßnahmen notwendig
wird.
4 Baudurchführung
4.1 Inn HWS – Sillmündung

Projektvorgaben

Die Umsetzung des Gesamtprojektes erfolgte in Kooperation der
Stadtgemeinde Innsbruck mit der Bundeswasserbauverwaltung und
hatte folgende Bedingungen zu erfüllen:



Neueinbindung der Sill in den Inn
Gesicherte Strukturierung des Inn am orografisch linken Ufer von
der Mühlauer ÖBB-Brücke bis zur Grenobler Brücke sowie am
rechten Ufer von der Mühlauer ÖBB-Brücke bis zur neuen Silleinmündung



Rückbau von Schotterbänken und Auffüllung von Kolken (Erosionsvertiefungen)
Herstellung eines im Bemessungslastfall hochwasserabflusswirksamen Altarms flussabwärts der Silleinmündung
Erhöhung der Ufersicherungen zur sicheren Hochwasserabfuhr in
Sill und Inn




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Zl. KA-10200/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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