Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.185

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phase beliefen
€ 3.478.146,77.

sich

zum

Stichtag

12.09.2013

auf

brutto

Nicht offener Ideenwettbewerb zur Radfahrerund Fußgängerbrücke

Aus der Durchführung eines durch den Stadtsenat Innsbruck am
04.07.2007 beschlossenen Entwurfswettbewerbs zur Gestaltung der
Radfahrer- und Fußgängerbrücke über die Sill ergaben sich weitere
Kosten von brutto € 44.035,42.

Öffentliche Grün- und
Erholungsflächen Bereich Lodenareal

Für die Planung und Herstellung der öffentlichen Grün- und Erholungsflächen im Bereich des ehemaligen Lodenareals ergaben sich Aufwendungen von brutto € 766.769,72. Die Kosten der Stadtgemeinde Innsbruck betrugen brutto € 238.769,72 bzw. brutto € 185.532,68 für Bauund Nebenkosten abzgl. planerischer Vorleistungen.

Bootshaus

Weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz und
der Neugestaltung des Areals im Bereich der Sillmündung ergaben sich
aus dem Bau des Bootshauses in Höhe von netto € 291.279,94. Diese
wurden zur Gänze durch die Stadt Innsbruck getragen.
6 Kostenbedeckung und Beitragsleistungen

Bedeckung im städtischen Haushalt

Die Finanzierung des Hochwasserschutzprojektes erfolgte durch die
Republik Österreich, das Land Tirol und die Stadtgemeinde Innsbruck.
Die Bedeckung sämtlicher Kosten der Stadt Innsbruck inkl. einer überwiegend durchgeführten Vorfinanzierung von Beitragsleistungen der
Republik Österreich und des Landes Tirol durch die Stadt Innsbruck
sowie die Verbuchung von Zahlungsrückflüssen in Form von Kapitaltransferzahlungen der Bundeswasserbauverwaltung Tirol erfolgte über
eingerichtete Voranschlagsposten des städtischen Investitionshaushaltes.

Kostenschlüssel förderbarer Kosten

Die Beitragsleistungen von Bund, Land und Stadt Innsbruck an den
durch ministerielle Erlässe festgelegten, förderbaren Kosten des
Hochwasserschutzes an Inn und Sillmündung wurden wie folgt festgesetzt:



Inn: Bund 85 %, Stadtgemeinde Innsbruck 15 %
Sill: Bund 50 %, Land 40 %, Stadtgemeinde Innsbruck 10 %
6.1 Technische und finanzielle Genehmigungen gemäß WBFG 1985

Planung eines
generellen Projektes

Mit Schreiben vom 11.08.2004 hatte das BMLFUW der Ausarbeitung
eines generellen Projektes für den Hochwasserschutz am Inn unter
Einbeziehung der Sillmündung die Zustimmung ausgesprochen. Der
Bundesanteil am geschätzten Fördererfordernis von brutto € 80.000,00
wurde mit brutto € 68.000,00 (= 85 %) festgelegt. Dem Interessentenanteil der Stadt Innsbruck in Höhe von brutto € 12.000,00 wurde mit
StS-Beschluss vom 22.06.2005 zugestimmt.

Planung eines Detailprojektes und wasserbautechnischer Modellversuch

Am 12.06.2006 erteilte das BMLFUW der Ausführung der BA 3, 4 a
und 4 b des vormaligen Hochwasserschutzprojektes an der Sill, Abschnitt Pembaur Brücke – Silldüker mittels Erlass die finanzielle Genehmigung. Dies hatte insofern Bedeutung für das Hochwasserschutzprojekt, dass das BMLFUW durch Erlass vom 11.06.2007 der Detailprojektierung des Hochwasserschutzprojektes am Inn und an der Sillmündung die technische und finanzielle Genehmigung erteilte und sich

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Zl. KA-10200/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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