Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.52

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Elektrobussen, dann wieder andere Busse
usw. Auch über die Errichtung dieser Leitungen waren wir damals alle verärgert.
Was ist da los? Einmal baut man auf, dann
reißt man ab …
Bgm.-Stellv. Kaufmann: GR Kritzinger,
das ist keine Wortmeldung zur Geschäftsordnung.
Ich darf jetzt zur Abstimmung schreiten.
Mehrheitsbeschluss (gemäß beiliegender
Abstimmungsliste):

11.

Verkehrsprojekt Südring - Vollanbindung Zentrum, Untertunnelung
Graßmayr-Kreuzung, Grundstücksverhandlungen mit der Allgemeinen Rechenzentrum GmbH
(ARZ)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 29.01.2014:
1.

Unter Zugrundelegung der Gutachten
von DI Tischler vom 24.07.2013,
GZ 13/3132, der Gutachtensergänzung
vom 05.09.2013, GZ 13/3132A, sowie
der Naturaufnahme der Vermessung
AVT ZT GmbH vom 29.07.2013,
GZ 110126/2013, kauft und übernimmt
die Stadt Innsbruck aus Grundstück 773/9 die im Plan rot dargestellte
Fläche im Ausmaß von 567 m2 zu einem Betrag von """"""""""""""""""""/m2, sohin gesamt """"""""""""""""""""""""""""".

2.

Der Stadt Innsbruck wird auf der im
Plan der AVT ZT GmbH vom
29.07.2013, GZ 110126/2013, gelb
dargestellten Fläche im Ausmaß von
418 m2 die unbefristete Dienstbarkeit
zur Errichtung eines Gehweges, zur Errichtung einer Grünfläche sowie das
Recht auf Instandsetzung und Erhaltung von ca. sieben Bäumen eingeräumt. Weiters wird der Stadt Innsbruck
in Vertretung der Allgemeinheit das
Recht des Gehens auf selbiger Fläche
eingeräumt und wird die Stadt Innsbruck ein einmaliges Dienstbarkeitsentgelt von """"""""""""""""""/m2, sohin gesamt
"""""""""""""""""""""""""" bezahlen.

3.

Die vereinbarten Punkte gemäß Beschlusstext 1. und 2. gelten bis zur
Rechtskraft sämtlicher Straßenbaubescheide im Zusammenhang mit dem
Verkehrsprojekt Südring - Vollanbindung Zentrum, Untertunnelung Graßmayr-Kreuzung aufschiebend bedingt.
Der vereinbarte Kaufpreis bzw. das
vereinbarte Dienstbarkeitsentgelt gemäß Beschlusspunkte 1. und 2. werden
mit dem Verbraucherpreisindex (VPI)
indexiert.

4.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird ermächtigt, die vertragliche Ausgestaltung vorzunehmen.

Der Antrag des Stadtsenates vom
19.02.2014 (Seite 78) wird angenommen.
Bgm.-Stellv. Kaufmann unterbricht um
18:35 Uhr die Sitzung für eine Besprechung
der Klubobleute. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit werden die Beratungen um
19:05 Uhr wieder fortgesetzt.
Schriftführerin Spielmann übernimmt die
Schriftführung.
9.

GR Dr. Stemeseder Heinrich, Ordnungsruf

Bgm.-Stellv. Kaufmann: Laut Antrag des
Klubobleuterates darf ich GR
Dr. Stemeseder einen Ordnungsruf erteilen
und zwar für die in seiner Wortmeldung getätigte Aussage, dass jemand standrechtlich
erschossen wird.
10.

MagIbk/3776/RA-VL-GU/1
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Marktordnung der Landeshauptstadt Innsbruck (Innsbrucker Marktordnung - IMO 1999)
geändert wird

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.02.2014:
Der in Beilage 1 angeschlossene Entwurf
einer Verordnung, mit der die Marktordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck (Innsbrucker Marktordnung - IMO 1999) geändert
wird, wird beschlossen.

GR-Sitzung 27.02.2014

I-RA 1027/2013