Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.57

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 02_Feber_2014_gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2014
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 117 -

gefordert, in folgender Weise auf den Bundesgesetzgeber einzuwirken:
Resolution
Der Nationalrat möge das Glücksspielgesetz dahingehend novellieren, dass die gesetzliche Grundlage für ein effektives Einschreiten der Vollzugsbehörden geschaffen
wird. In Anlehnung an die Bestimmungen
des § 360 Gewerbeordnung (GewO) 1994
soll es den Behörden möglich sein, gesamte
Betriebsstätten, in welchen illegales
Glücksspiel durchgeführt wird, zu schließen.
Derzeit können nur jene Bereiche von Lokalen geschlossen werden, in welchen beispielsweise illegale Spielautomaten aufgestellt sind. Dies hat zur Folge, dass unmittelbar nach erfolgten behördlichen
Teilschließungen meist innerhalb von wenigen Tagen in anderen Teilen der Betriebsanlagen erneut illegale Automaten aufgestellt werden.
Weiters möge der § 168 Strafgesetzbuch
(StGB) ersatzlos aufgehoben werden, um
den Verwaltungsbehörden ein effizientes
und rasches Durchführen ihrer Verfahren zu
ermöglichen. Derzeit erweist sich die Bestimmung des § 168 StGB für die Verwaltungsbehörde eher als erschwerend, als
dass durch diese Strafbestimmung eine Abschreckung für die Durchführung von illegalem Glücksspiel gegeben wäre. Durch die
anhängigen Gerichtsverfahren, welche in
äußerst seltenen Fällen tatsächlich zu Strafen führen, werden die Verwaltungsverfahren nur unnötig in die Länge gezogen.
Außerdem möge für Spielautomaten, die
geldwerte Beträge auszahlen, eine gesetzliche Vermutung verankert werden, dass es
sich dabei um Glücksspielautomaten handelt. Diese Beweislastumkehr, aufgrund derer die Betreibenden eines Automaten beweisen müssten, dass ihr Gerät legal ist,
würde zu einer erheblichen Erleichterung im
Vollzug des Glücksspielgesetzes führen.
GR Federspiel: Ich bedanke mich für die
Arbeit, die sich die verschiedenen Fachdienststellen angetan haben. Ich kann damit
leben und hoffen, dass wir damit Erfolg haben werden.
GR Buchacher: Ich möchte mich für diese
Resolution ausdrücklich bedanken, da ich
sehr viele Anträge zum Glückspiel gestellt
habe. Das Glücksspiel ist für mich so ziemGR-Sitzung 27.02.2014

lich das Unnützeste, das es für mich in dieser Stadt gibt. Es wird dabei von Menschen
Geld genommen, die schon am Rande der
Existenz leben. Ich denke auch an die vielen Familien, die darunter leiden.
Ich kann diese Resolution nur begrüßen
und hoffe auch, dass diese dementsprechend erfolgreich ist.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich darf MDStellv. Dr. Köfler bitten, die Dankesworte
des Gemeinderates an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzuleiten.
StR Wanker: Wir begrüßen diese Resolution auch. In der Präambel wird das Tiroler
Suchtkonzept 2012 zitiert und ich bitte, dieses genau zu prüfen. Man sieht dann, wie
gefährdet menschliche Existenzen sind.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Ich möchte mich
als Kinder- und Jugendreferent ausdrücklich
für diese Initiative bedanken. Ich kann nur
hoffen, dass diese mit breiter Mehrheit abgesegnet wird.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
26.02.2014 (Seite 116) wird angenommen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.
GR Carli referiert die Anträge des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen vom 18.02.2014:
19.

Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2013

Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2013 wird gemäß Beilage genehmigt.
20.

Nachtragskredit zum außerordentlichen Haushalt 2013

Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum außerordentlichen
Haushalt 2013 wird gemäß Beilage genehmigt.