Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 02_Feber_2014_gsw.pdf

- S.83

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- 143 -

Beschluss (einstimmig):

33.

Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. SM - F10, SieglangerMentlberg, Bereich Völser Straße
Nr. 11, Teilfläche der Gp. 1717/1,
KG Wilten (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. SM F5), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.02.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. RO - F4, Rossau, Valiergasse Nr. 33, Gp. 792/3, KG Amras (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. AM - F23), gemäß § 36 Abs. 2 TROG
2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
32.

III 2197/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. DH - B8, Dreiheiligen, Bereich Weinhartstraße Nr. 4 - Ferrarischule (als Änderung der Bebauungspläne Nrn. DH - B5 und
DH - B5/2), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

III 2198/2014

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.02.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. SM - F10, SieglangerMentlberg, Bereich Völser Straße Nr. 11,
Teilfläche der Gp. 1717/1, KG Wilten (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. SM - F5), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.02.2014:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. DH - B8, Dreiheiligen, Bereich Weinhartstraße Nr. 4 - Ferrarischule (als Änderung der Bebauungspläne Nrn. DH - B5 und
DH - B5/2), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, wird beschlossen.

GR-Sitzung 27.02.2014

34.

III 2199/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B28, Innsbruck - Innenstadt, Bereich MariaTheresien-Straße Nrn. 12 bis 14
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN - B2/18), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Es geht bei diesem Bauvorhaben um das "Hotel Breinössl", das in
Zukunft "Hotel Maria Theresia" heißen wird.